39 + 5 = 48: Wer den ersten „AfD“-Landtagspräsidenten mitwählte
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Kurz gefasst: Tobias Rausch („AfD“) ist seit dem 6. Oktober 2026 Präsident des Landtags von Sachsen-Anhalt – gewählt mit 48 Stimmen. „AfD“ und „BSW“ haben zusammen 44. Mindestens vier Abgeordnete aus „CDU“, „SPD“, „Grüne“ oder „Die Linke“ haben also anders gestimmt, als ihre Fraktionen öffentlich angekündigt hatten. Wer, weiß niemand. Genau das ist das Problem.
Mathe ist in Magdeburg seit Dienstag ein politisches Fach. Die „AfD“ stellt mit Tobias Rausch erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik einen Landtagspräsidenten. Dass er gewählt würde, war seit dem Deal zwischen „AfD“ und „BSW“ klar. Nicht eingeplant waren vier Stimmen, die es nach allen öffentlichen Ankündigungen gar nicht hätte geben dürfen. Keiner will sie abgegeben haben. Gezählt wurden sie trotzdem.
Die Rechnung, die nicht aufgeht
82 von 83 Abgeordneten waren anwesend, nur Frank Bommersbach („CDU“) fehlte. Das Ergebnis: 48 Ja, 29 Nein, 5 Enthaltungen, keine ungültige Stimme. Die „AfD“ stellt 39 Abgeordnete, das „BSW“ fünf. Das „BSW“ hatte offen angekündigt, Rausch zu wählen – als „parlamentarische Gepflogenheit“. Macht 44.
Die übrigen 38 Abgeordneten verteilen sich damit so: 4 Ja, 5 Enthaltungen, 29 Nein. Unterstellt man, dass „SPD“, „Grüne“ und „Die Linke“ geschlossen mit Nein gestimmt haben, zerfällt die anwesende „CDU“ in drei Lager: vier Ja, fünf Enthaltungen, fünf Nein. Zwei Unionsabgeordnete hatten der taz vorab gesagt, sie würden trotz Fraktionslinie mit Nein stimmen. Die taz verweist zudem auf einen Bericht der Zeit über Absprachen der „AfD“ mit Vertretern der „CDU“.
Beweisen lässt sich das nicht, die Wahl war geheim. Andere Verteilungen sind rechnerisch möglich. Dann aber hätten Abgeordnete von „SPD“, „Grünen“ oder „Linken“ heimlich das Gegenteil dessen getan, was ihre Fraktionen öffentlich erklärt hatten. Eine Variante, in der niemand gelogen hat, gibt die Arithmetik schlicht nicht her.
Das Tillschneider-Rätsel
Es wurde noch absurder. Zum ersten Vizepräsidenten wählte der Landtag Hans-Thomas Tillschneider („AfD“): 44 Ja, 38 Nein, keine Enthaltung. Ausgerechnet ihn hatte das „BSW“ am Vorabend für unwählbar erklärt – er sei „das Gegenteil einer ausgleichenden und präsidialen Persönlichkeit“, so die stellvertretende Fraktionschefin Claudia Wittig.
Ohne „BSW“ fehlen der „AfD“ fünf Stimmen bis 44. Das „BSW“ beteuert, Tillschneider nicht gewählt zu haben. Aus der „CDU“-Fraktion heißt es dasselbe: Vor dem Wahlgang hätten intern alle Anwesenden ein Nein angekündigt. Nach der Wahl überreichte BSW-Fraktionschef Thomas Schulze dem Gewählten einen Blumenstrauß und schüttelte ihm lange die Hand.
Beide Beteuerungen zusammen ergeben eine mathematische Unmöglichkeit. Fünf Stimmen außerhalb der „AfD“ sind gezählt worden. Irgendwer sagt nicht die Wahrheit.
Kein Ausrutscher: Das Magdeburger Muster
Wer jetzt „Einzelfall“ ruft, sollte ins Archiv schauen. Fremdstimmen für „AfD“-Kandidaten haben in diesem Landtag Tradition – und die Familie Rausch zieht sich als roter Faden hindurch.
12.04.2016 | Daniel Rausch, Vater des heutigen Präsidenten, wird erster „AfD“-Landtagsvize der Republik: 46 Stimmen bei 25 „AfD“-Sitzen. „CDU“-Fraktionschef Siegfried Borgwardt überreicht Blumen.
06.07.2021 | „AfD“-Kandidat Matthias Büttner fällt als Vize durch, bekommt aber 32 Stimmen bei 23 „AfD“-Sitzen.
06.10.2026 | Tobias Rausch wird erster „AfD“-Landtagspräsident: 48 Stimmen bei 44 angekündigten. „CDU“-Fraktionschef Sven Schulze gratuliert mit Blumen.
06.10.2026 | Hans-Thomas Tillschneider („AfD“) wird Vizepräsident: 44 Stimmen, obwohl das „BSW“ ein Nein angekündigt hatte.
Dezember 2026 | Geplante Wahl des Ministerpräsidenten. Ulrich Siegmund („AfD“) will antreten.
Zehn Jahre, drei Wahlen, dasselbe Phänomen: Stimmen, die keiner abgegeben haben will. Und zweimal Blumen aus der „CDU“-Fraktion für einen Rausch.
Was 48 Stimmen jetzt bewachen
Wer das Amt für Repräsentation mit Blumenstrauß hält, unterschätzt es. Nach Artikel 49 Absatz 2 der Landesverfassung übt der Landtagspräsident im Gebäude das Hausrecht und die Polizeigewalt aus. Die Polizei darf den Landtag grundsätzlich nur mit seiner Einwilligung betreten. Nach Artikel 59 Absatz 2 brauchen Durchsuchungen und Beschlagnahmen in den Räumen des Landtags seine Zustimmung. So hat es Rauschs Vorgänger Gunnar Schellenberger („CDU“) im Juli 2025 der Generalstaatsanwaltschaft schriftlich erklärt, nachdem bei mehreren Fraktionen durchsucht worden war.
Diese Schlüsselgewalt liegt jetzt bei einem Mann, den Correctiv als zentrale Figur der „AfD“-Vetternwirtschaft in Sachsen-Anhalt beschreibt, der in der vergangenen Wahlperiode mehrfach Ordnungsrufe kassierte und neben dem Präsidentenamt Generalsekretär seiner Partei bleiben will. In seiner Antrittsrede versprach Rausch Überparteilichkeit – und schob nach: „Die Zeiten politischer Brandmauern sollten der Vergangenheit angehören.“ Applaus kam von „AfD“ und „BSW“.
Testballon für Dezember
Die 48 ist mehr als eine Zahl. Innerhalb der „AfD“ gilt sie laut taz als Testballon für die Wahl von Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten, die für Dezember geplant ist. Siegmund gibt an, eine Mehrheit bereits organisiert zu haben. Für die absolute Mehrheit braucht er 42 von 83 Stimmen, also drei über die eigene Fraktion hinaus. Am Dienstag kamen vier.
Dass die „AfD“ genau auf solche Einzelstimmen setzt, haben wir schon vor der Wahl in unserer Analyse zu Siegmunds Plan B beschrieben. Neu ist: Jetzt gibt es einen Probelauf mit Ergebnis.
Ab hier wird es taktisch. Scheitert die Wahl in den ersten beiden Wahlgängen, muss der Landtag nach Artikel 65 der Landesverfassung binnen 14 Tagen über seine vorzeitige Auflösung entscheiden – also über Neuwahlen. Für eine „CDU“, die von 40 auf 15 Sitze geschrumpft ist, während der „AfD“ nur drei Mandate zur absoluten Mehrheit fehlen, wäre das ein Albtraumszenario.
Unsere Einschätzung: Wer Neuwahlen mehr fürchtet als einen „AfD“-Ministerpräsidenten, für den ist leises Taktieren die bequemere Option. Belegen lässt sich dieses Motiv nicht. Aber die Frage muss gestellt werden – und zwar vor Dezember, nicht danach.
Der Bärendienst: Vier Stimmen, vier Fraktionen unter Verdacht

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Das eigentlich Verheerende an diesem Dienstag ist nicht, dass Rausch gewählt wurde. Das war mit dem Deal absehbar. Verheerend ist, dass seitdem keine Ankündigung irgendeiner demokratischen Fraktion im Magdeburger Landtag noch verlässlich etwas wert ist. „CDU“, „SPD“, „Grüne“ und „Die Linke“ haben öffentlich erklärt, wie sie abstimmen. Mindestens vier Abgeordnete haben anders gestimmt.
Weil die Wahl geheim war, stehen jetzt alle vier Fraktionen unter Verdacht – auch die, die vermutlich sauber geblieben sind. Die Abweichler haben damit nicht nur ihrer eigenen Partei einen Bärendienst erwiesen, sondern allen, die im Landtag gegen die „AfD“ stehen.
Über der „CDU“ hängt dabei ein graues Phantom: Statt 14 Enthaltungen gab es fünf. Die Fraktionslinie, die Sven Schulze ausgegeben hatte, hat offensichtlich nicht gehalten – bei einem Fraktionschef, der sich erst per Kampfabstimmung an die Spitze seiner geschrumpften Fraktion gesetzt hatte.
Und in Berlin? Nach der Landtagswahl im September zeigte sich Friedrich Merz „zutiefst schockiert“ und versicherte, die Institutionen seien „wehrhaft und stabil“. Zur Wahl des ersten „AfD“-Landtagspräsidenten hat der „CDU“-Vorsitzende laut taz bislang geschwiegen. Unsere Einschätzung: Jede Woche Schweigen bis Dezember schwächt seine Stellung weiter. Wer die Brandmauer verteidigen will, muss zumindest aussprechen, wo sie verläuft.
Fazit: Vier Abgeordnete haben in einer geheimen Wahl getan, was sie öffentlich nie vertreten würden. Damit haben sie der „AfD“ den Präsidentenstuhl gepolstert und allen demokratischen Fraktionen im Landtag einen Bärendienst erwiesen. Ihre Ansagen gelten seitdem nur noch unter Vorbehalt. Bis zur Ministerpräsidentenwahl im Dezember gibt es genau einen Weg, Vertrauen zurückzuholen: klare, öffentliche Festlegungen jedes einzelnen Abgeordneten – nicht nur der Fraktionen.
Was meinst du: Reicht eine Fraktionsansage noch – oder sollten sich die Abgeordneten vor Dezember namentlich festlegen? Schreib es in die Kommentare und teile den Beitrag, damit die Rechnung nicht vergessen wird.
Die Fakten in Kürze:
- Landtag Sachsen-Anhalt: 83 Sitze – „AfD“ 39, „CDU“ 15, „SPD“ 8, „Grüne“ 8, „Die Linke“ 8, „BSW“ 5
- Präsidentenwahl 06.10.2026: Rausch 48 Ja, 29 Nein, 5 Enthaltungen (82 Anwesende)
- Vizepräsidenten: Tillschneider („AfD“) 44 Ja, Borchert („CDU“) 64 Ja, Willingmann („SPD“) mit 33 Ja durchgefallen
- Befugnisse: Hausrecht und Polizeigewalt (Art. 49 Abs. 2 LV), Zustimmung zu Durchsuchungen im Landtag (Art. 59 Abs. 2 LV)
- Ministerpräsidentenwahl: geplant für Dezember 2026; absolute Mehrheit 42 Stimmen
Die Belege liegen auf dem Tisch.
taz-Liveticker zur konstituierenden Sitzung, 06.10.2026 – abgerufen am 07.10.2026
taz-Kommentar „Die CDU ist nur noch einen Schritt vom Abgrund entfernt“ – abgerufen am 07.10.2026
Correctiv: Kandidierenden-Check Tobias Rausch – abgerufen am 07.10.2026
Landtag Sachsen-Anhalt: Brief des Präsidenten an die Generalstaatsanwaltschaft (PDF) – abgerufen am 07.10.2026
Volksstimme: AfD-Vizepräsident 2016 mit 46 Stimmen gewählt – abgerufen am 07.10.2026
Volksstimme: Wahl zum Landtagsvize 2021 – abgerufen am 07.10.2026
Verfassungsblog: Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt – abgerufen am 07.10.2026
Jüdische Allgemeine: BSW kündigt Wahl von Rausch an – abgerufen am 07.10.2026
SRF: Merz „zutiefst schockiert“ nach der Landtagswahl – abgerufen am 07.10.2026
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