Schläger, Schweigen und ein Foto: Was Gnauck und die „AfD“ Uckermark erklären müssen
16. Juli 2026
7 Minuten Lesezeit
Ein Bundestagsabgeordneter posiert grinsend mit einer Gruppe junger Männer in Schwarz. Kurz zuvor haben einige von ihnen Gegendemonstranten angegriffen. Einer von ihnen wird wenig später fast einen Menschen töten. Das Foto, gepostet vom Instagram-Account der „AfD“ Uckermark, ist bis heute abrufbar. Nicht weil niemand davon weiß — sondern weil niemand es löscht. Was das über die Partei sagt, ist keine Frage der Interpretation. Es ist eine Frage der Dokumentation.
Ein Foto, das die „AfD“ Uckermark auf Instagram gepostet hat. Darauf: Bundestagsabgeordneter Hannes Gnauck, lächelnd, umringt von einem Dutzend junger Männer in Schwarz. Was das Bild nicht zeigt: Kurz zuvor hatten einige dieser Jugendlichen Gegendemonstranten angegriffen. Und einer von ihnen wird wenig später fast einen Menschen töten. Das Foto existiert noch. Ein Urteil, das kaum jemand kennt.
Ein Abend in Templin: Wahlkampf und schwarzer Mob
Am 8. Februar 2025 macht die „AfD“ Wahlkampf auf dem Marktplatz in Templin, einer kleinen Stadt in der Uckermark. Hannes Gnauck, Bundestagsabgeordneter aus der Region, ist vor Ort. Zeitgleich versammeln sich mehr als 100 Menschen zu zwei Gegenveranstaltungen. Die Polizei ist präsent, der Staatsschutz ebenfalls — nach Vorfällen aus ähnlichen Veranstaltungen in den Wochen zuvor.
Was dann passiert, beschreibt der Tagesspiegel als gezielte Angriffe. Eine Gruppe junger Männer, alle in schwarz gekleidet, geht auf Teilnehmer der Gegendemonstrationen los. Erst wird ein Demonstrant bedroht und aufgefordert, die Adresse eines anderen AfD-Gegners herauszugeben. Dann verfolgt die Gruppe einen weiteren Teilnehmer durch die Innenstadt, tritt und schlägt ihn. Die Angegriffenen können sich schließlich in einen Drogeriemarkt flüchten. Die Polizei kontrolliert danach die Personalien einiger Beteiligter: darunter ein 14-Jähriger, zwei 16-Jährige und zwei 17-Jährige.
Februar 2025 — AfD-Wahlkampf Templin: Gegendemonstranten werden angegriffen. Gnauck posiert mit schwarzem Mob. Foto erscheint auf Instagram des @afduckermark-Accounts
22. Oktober 2025 — Ukrainischer Student am Bahnhof Templin: Dreistündige Folterung durch Domenique K. und Komplizen. Hirnblutungen. Der Student überlebt knapp.
15. Juli 2026 — Urteil Landgericht Neuruppin: 4 Jahre und 3 Monate Haft (Haupttäter), 2 Jahre Bewährung (Mittäter). Das Foto der AfD ist noch online.
Danach posiert die Gruppe für ein Foto — vor dem AfD-Wahlkampfstand, mit Bundestagsabgeordnetem Gnauck in der Mitte, Arm in Arm. Einige Jugendliche strecken die geballte Faust in die Luft, mindestens einer zeigt das White-Power-Handzeichen. Der Instagram-Account der „AfD“ Uckermark postet das Foto, Gnauck teilt es ebenfalls. Einer der Beteiligten kommentiert auf seiner Instagram-Story: „War geil Zeckenboxen.“
Gnaucks öffentliche Reaktion auf die Angriffe fällt entsprechend aus: Er sei bei den Übergriffen ja nicht dabeigewesen, sagt er. Man könne nicht jeden kontrollieren, der zu „AfD“-Veranstaltungen komme. Keine Distanzierung. Keine Entschuldigung. Kein gelöschtes Foto.
Die Nacht am Bahnhof: Was wirklich passierte
Am 22. Oktober 2025, acht Monate nach dem Foto in Templin, verpasst ein junger Ukrainer seinen letzten Zug nach Berlin. Der 21-jährige Student hat Freunde in Templin besucht und wartet auf dem Bahnsteig. Dort trifft er auf vier Jugendliche — darunter Domenique K. (22), einer der Männer auf dem Instagram-Foto mit Gnauck.
Was folgt, dauert drei Stunden.
Zunächst scheint alles friedlich. Man trinkt gemeinsam, hört Musik, unterhält sich auf Englisch. Dann kippt die Stimmung. Der Student stolpert und stützt sich kurz an einem der Jugendlichen ab. Domenique K. wertet das als unsittliche Berührung — und schlägt zu.
K. und zwei weitere Jugendliche schlagen und treten auf den Ukrainer ein, immer wieder, über Stunden. K. tritt mehrfach gegen den Kopf des am Boden Liegenden. Immer wenn der Student zu fliehen versucht, holen sie ihn ein. Einer der Angreifer ruft ihm nach, dass er hier nichts verloren habe.
Die einzige, die nicht mitmacht, ist eine 16-jährige Zeugin. Ihre Aussage vor dem Landgericht Neuruppin: „Der ganze Bahnhof war voller Blut, ich hatte Angst, dass er das nicht überlebt.“ Irgendwann liegt der Ukrainer am Boden und bittet um sein Leben: „Nehmt alles von mir, aber verschont mich.“ Die Täter nehmen ihm das Portemonnaie ab — um später mehr Alkohol zu kaufen.
Dem Gericht zufolge hatte der Student noch im Krankenwagen berichtet, dass vor dem Angriff eine Diskussion über seine Herkunft stattgefunden hatte — über Putin, über die Ukraine. Die Angeklagten streiten das ab; der Student selbst kann sich wegen der schweren Kopfverletzungen nur lückenhaft erinnern. Was gesichert ist: Er erleidet Hirnblutungen und wird mehrfach bewusstlos.
Das Martyrium endet, weil Cenan H. (17), der zweite Angeklagte, schließlich einen Rettungswagen ruft — unter falschem Namen.
Deutsche Jugend Uckermark: Eine Struktur im Verborgenen
Domenique K. ist kein zufälliger Schläger. Er räumt vor Gericht selbst ein, zeitweise Mitglied der rechtsextremen Gruppierung „Deutsche Jugend Uckermark“ gewesen zu sein — einer Gruppe, die sich in einer Chatgruppe organisierte und deren Mitglieder inzwischen mehrheitlich im Gefängnis sitzen.
Was die Struktur dahinter beschreibt, ist mehr als ein regionaler Ausreißer. Der Tagesspiegel dokumentiert ein Muster, das seit Sommer 2024 in Brandenburg verstärkt zu beobachten ist: Jugendliche, die über soziale Medien für rechtsextreme Ideologien gewonnen werden, sich in informellen Gruppen organisieren und bei „AfD“-Wahlkampfveranstaltungen als aggressiver Begleitschutz auftreten.
Das Muster in Templin ist dabei besonders aufschlussreich: Die Jugendlichen greifen Gegendemonstranten an. Danach posieren sie mit dem Bundestagsabgeordneten. Der Partei-Account verbreitet das Bild. Keiner widerspricht. Keiner löscht.
Der Staatsanwalt fasst das im Plädoyer so zusammen: „Der Angeklagte hat in Templin lebende Personen regelrecht terrorisiert.“ Für den Hauptangeklagten beantragt er eine empfindliche Haftstrafe — und bekommt sie.

Hannes Gnauck und das Foto, das bleibt
Hannes Gnauck ist keine Randfigur im „AfD“-Gefüge. Seit 2021 sitzt er für die Partei im Bundestag. Er war letzter Bundesvorsitzender der Jungen Alternative — jener Jugendorganisation, die das Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hatte und die sich 2025 selbst auflöste. Der Militärische Abschirmdienst hatte Gnauck bereits 2021 als Extremisten in die Farbkategorie Rot eingeordnet. Zweimal wurde seine parlamentarische Immunität aufgehoben, zuletzt im April 2026 — wegen seines Verhaltens als Bundeswehrsoldat während seiner Zeit bei der JA. Seit Juli 2026 ist er Bundesschatzmeister der „AfD“.
Das Foto aus Templin zeigt ihn lächelnd, mitten in einer Gruppe, aus der heraus kurz zuvor politische Gegner verfolgt und angegriffen worden waren. Einer der Jugendlichen auf diesem Foto verurteilt das Landgericht Neuruppin am 15. Juli 2026 zu vier Jahren und drei Monaten Haft ohne Bewährung. Das Foto ist an diesem Tag noch immer abrufbar.
Gnaucks damalige Reaktion: Er sei ja nicht dabei gewesen. Man könne nicht jeden kontrollieren. Keine Entschuldigung. Kein gelöschtes Foto. Keine Stellungnahme nach dem Urteil.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Neuruppin befindet in seiner Urteilsbegründung, der Hauptangeklagte habe „aus seiner äußerst rechtsgerichteten Einstellung keinen Hehl gemacht“. Die Gewalt gegen den ukrainischen Studenten nennt er eine „üble Quälerei, die noch viel schlimmer hätte ausgehen können“. Dass auf einem Foto, das diese Einstellung dokumentiert, ein Bundestagsabgeordneter und inzwischen Bundesschatzmeister der „AfD“ zu sehen ist — ohne Konsequenz, ohne Löschung, ohne Wort — bleibt bislang ohne öffentliche Debatte.
Was das über die „AfD“ sagt
Das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 15. Juli 2026 fand kaum statt in der öffentlichen Wahrnehmung. Einzig die Märkische Oderzeitung hatte den Prozess kontinuierlich begleitet, der Tagesspiegel griff ihn am Tag des Urteils auf. Deutschlandweit? Weitgehend Stille.
Dabei ist dieser Fall keine Randnotiz. Er ist ein Dokument über das, was entsteht, wenn eine Partei jahrelang toleriert, was in ihrem unmittelbaren Umfeld passiert — solange es nützt. Die Gruppe, die Gegendemonstranten angreift, ist dieselbe, die danach fürs Foto posiert. Der Abgeordnete, der schweigt, ist heute Bundesschatzmeister. Das Instagram-Foto, das niemand löscht, bleibt der Beweis.
Wer die „AfD“ als Partei mit einem problematischen Rand versteht, erklärt nicht, warum dieser Rand so systematisch geduldet, begleitet und fotografisch festgehalten wird. Wer versteht, wie die Verfassungsschutz-Einstufungen in den Bundesländern und die völkischen Netzwerke im Parteivorstand zusammenhängen, erkennt in Templin kein Versehen — sondern eine Struktur.
Der Stauffenberg-Enkel hat mit Blick auf einen anderen „AfD“-Auftritt dieser Woche formuliert, was auch für Templin gilt: Man darf nicht zulassen, dass sie Regierungsämter übernehmen. Weil es an geistiger Reife fehle.
In der Uckermark, wo am 6. September 2026 die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt die politische Stimmung weiter aufheizt, ist das keine abstrakte Debatte. Es ist eine mit konkretem Bildmaterial — das die Partei selbst veröffentlicht hat. Und nicht löscht.
Fazit: Vier Jahre und drei Monate Haft für den Mann auf dem Foto. Null Konsequenzen für den Abgeordneten daneben. Das Foto ist noch online. Wenn Sie der Meinung sind, das sollte öffentlich diskutiert werden — teilen Sie diesen Artikel.
Die Belege liegen auf dem Tisch.
- Tagesspiegel: Urteil im Prozess gegen „Deutsche Jugend Uckermark“ — Gewaltexzesse in Brandenburg (15.07.2026)
- Tagesspiegel: Angriffe auf AfD-Gegner in Templin — Gnauck posiert mit schwarzem Mob (10.02.2025)
- taz: AfD und junge Neonazis — Distanzierung Fehlanzeige (30.05.2025)
- Märkische Oderzeitung: Versuchte Tötung in der Uckermark — rechtsextreme Hintergründe (Erstbericht)
- Wikipedia: Hannes Gnauck — Biografie und Hintergrund (abgerufen 16.07.2026)