AfD-Europapartei ESN: Wenn Steuergelder Grundwerte finanzieren
Zwei Millionen Euro Steuergelder im Jahr. Für eine Parteiorganisation, deren größtes Mitglied vom deutschen Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wird und deren Grundsatzprogramm ein deutsches Gericht als menschenwürdewidrig bewertet hat. Das EU-Parlament hat heute darüber abgestimmt, ob dieser Zustand weiter bestehen soll.
Was ist die ESN — und was hat die AfD damit zu tun?
Die „Europa der souveränen Nationen“ (ESN) ist keine Fraktion im EU-Parlament, sondern eine eigenständige europäische Partei — ein Dachverband nationaler Rechtsaußen-Parteien, gegründet im August 2024. Treibende Kraft bei der Gründung war die „AfD“. Ihr Ko-Vorsitzender Tino Chrupalla fungiert als Vizepräsident der ESN-Partei.
Neben der „AfD“ gehören der ESN unter anderem die französische Reconquête unter dem Rechtsextremen Éric Zemmour sowie die prorussische bulgarische Partei Wasraschdane (deutsch: Wiedergeburt) an. Eine europäische Partei muss sicherstellen, dass ihre Mitgliedsparteien die EU-Kernwerte achten — Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Genau das steht bei der ESN in Frage.
Was wirft die EU-Behörde der ESN vor?
Die Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen (APPF) hat Ende Mai 2026 einen fast 300-seitigen Bericht an EU-Kommission, Rat und Parlament übermittelt — und bei allen neun Mitgliedsparteien der ESN Belege für mögliche Grundwerteverstöße gefunden.
Bei der „AfD“ als dominierendem Mitglied stützt sich die APPF vor allem auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Darin bewertete das Gericht Elemente aus dem AfD-Grundsatzprogramm sowie Aktivitäten von Parteivertretern als mit der Menschenwürde und der Religionsfreiheit unvereinbar. Gleichzeitig ordnete das Verwaltungsgericht Köln im Februar 2026 an, die sofortige Einstufung der „AfD“ als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz vorläufig zu stoppen — beide Entscheidungen desselben Gerichts beschreiben damit unterschiedliche Sachverhalte und sind nicht zu verwechseln.
Weitere dokumentierte Vorfälle betreffen andere ESN-Mitglieder: rassistische Banner der tschechischen Partei SPD, eine Aktion der bulgarischen Partei Wasraschdane, die eine Filmvorführung mit Homosexualität stoppte, sowie Aussagen des ungarischen Parteiführers László Toroczkai, der eine Roma-Gemeinschaft als „kriminelle Horden“ bezeichnete.

Was passiert heute im EU-Parlament?
247 Abgeordnete haben unterschrieben — damit wurde die Schwelle überschritten, die nötig ist, damit das EU-Parlament über die Einleitung eines Prüfverfahrens abstimmt. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola informierte die Fraktionsvorsitzenden, die Abstimmung fand am Dienstag, dem 7. Juli 2026, statt.
Unterstützt haben den Schritt Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken. Die konservative EVP — der auch die „CDU“ angehört — hatte sich zunächst zurückgehalten, aber signalisiert: Wenn die APPF genügend Belege gesammelt hat, um der ESN die Finanzierung zu entziehen, gäbe es keinen Grund, eine solche Maßnahme nicht zu unterstützen.
Das Abstimmungsergebnis: Mit 414 zu 224 Stimmen bei 18 Enthaltungen sprach sich das EU-Parlament für die Einleitung des Prüfverfahrens aus. Parlament, Rat und Kommission haben nun zwei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie einen förmlichen Überprüfungsantrag bei der APPF stellen. Der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund kommentierte: „Das EU-Parlament zeigt der AfD-Europapartei die gelbe Karte.“ Auch der CDU/CSU-Gruppenführer im EU-Parlament, Niclas Herbst, wies darauf hin, dass die Eröffnung des Verfahrens keine Vorverurteilung darstelle.
Was droht der ESN — und was nicht?
Zunächst das Wichtigste: Dies ist kein Verbotsverfahren gegen die „AfD“ als deutsche Partei. Das Verfahren richtet sich gegen die ESN als eigenständige juristische Person auf EU-Ebene. Weder die ESN-Fraktion im EU-Parlament noch einzelne Abgeordnete wären direkt betroffen.
Was droht konkret: Sollte die APPF nach eingehender Prüfung Grundwerteverstöße feststellen, kann sie die ESN aus dem europäischen Parteienregister streichen. Die Folge: Der Dachverband verliert seinen Status als europäische Partei — und damit seine EU-Fördergelder. Für 2026 wurden der ESN knapp über zwei Millionen Euro aus dem EU-Haushalt zugesagt.
Was nicht droht: Die „AfD“ selbst wäre als nationale Partei nicht direkt betroffen. Chrupalla und die anderen AfD-Abgeordneten im EU-Parlament könnten weiter ihrer Arbeit nachgehen. Der symbolische Schaden allerdings wäre erheblich — und die Frage, wie lange eine Partei Mitglied einer registrierten Grundwertebrecher-Organisation war, würde sie noch lange begleiten.
Das VG-Köln-Urteil: Wie ein deutsches Gericht zum EU-Verfahren beiträgt
Es ist eine bemerkenswerte Konstellation: Ein deutsches Verwaltungsgericht liefert das Fundament für ein europäisches Parteiprüfverfahren. Das Verwaltungsgericht Köln hatte in einem Verfahren zur Verfassungsschutz-Einstufung der „AfD“ festgestellt, dass bestimmte Inhalte des AfD-Grundsatzprogramms sowie Verhaltensweisen von Parteivertretern nicht mit der Menschenwürde und der Religionsfreiheit vereinbar seien.
Dieses Urteil ist kein Randvermerk. Die EU-Aufsichtsbehörde APPF zitiert es explizit in ihrem fast 300-seitigen Bericht als zentralen Beleg dafür, dass die „AfD“ — und damit über die ESN-Mitgliedschaft auch der Dachverband — die Grundwerte der EU möglicherweise nicht achtet.
Die Ironie ist schwer zu übersehen: Die „AfD“ kämpft in Deutschland gegen ihre Verfassungsschutz-Einstufung — und dieselben Gerichtsverfahren produzieren Dokumente, die auf EU-Ebene gegen sie verwendet werden.
Fazit: Zwei Millionen Euro Steuergelder pro Jahr fließen an eine Organisation, die nach Einschätzung der zuständigen EU-Behörde Grundwerte wie Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit möglicherweise nicht achtet. Das EU-Parlament hat heute entschieden, ob das so bleiben soll — und mit 414 zu 224 Stimmen bei 18 Enthaltungen klar geantwortet: Nein. Es ist das erste Verfahren dieser Art in der Geschichte des EU-Parlaments. Was bleibt, ist eine grundsätzlichere Frage — nicht nur für die „AfD“, sondern für alle demokratischen Parteien Europas: Wer mit wem paktiert, trägt Mitverantwortung für das, was diese Allianz tut und wofür sie steht. Den populistischen Tricks auf den Leim gehen ist leichter, wenn man sie kennt — eine Einführung dazu gibt es hier im Blog.
- CORRECTIV: EU-Abgeordnete wollen sich für Verbot der AfD-Europapartei ESN einsetzen (08.06.2026, abgerufen 07.07.2026)
- Euronews: AfD betroffen – EU-Parlament startet Verbotsverfahren gegen ESN-Partei (02.07.2026, abgerufen 07.07.2026)
- SRF: EU-Parlament stimmt über Verfahren gegen AfD-Europapartei ab (02.07.2026, abgerufen 07.07.2026)
- Tagesspiegel: Überwachungsbehörde überprüft Europapartei der AfD (29.05.2026, abgerufen 07.07.2026)
- beck-aktuell: EU-Parlament stimmt über Verfahren gegen AfD-Europapartei ab (02.07.2026, abgerufen 07.07.2026)
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