Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister, am Redepult im Deutschen Bundestag

Dobrindt greift die Informationsfreiheit an — und die SPD schaut weg

📅 24. Juli 2026

⏱ Lesezeit: ca. 7 Minuten

Einordnung: Interne Vermerke des Bundesinnenministeriums aus dem Februar 2026 enthüllen, dass Alexander Dobrindt (CSU) das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in seiner Substanz zerstören will. Die drei zentralen Vorhaben — Identifikationspflicht für Antragsteller, Ausschluss von Journalistinnen und Abgeordneten, Abschaffung des unabhängigen Bundesbeauftragten — greifen systematisch jene Mechanismen an, die staatliches Handeln für Bürger und Medien kontrollierbar machen. Die „SPD“ hat die Reformrichtung im Koalitionsausschuss mitgetragen. Erst als fast 600.000 Menschen dagegen petitionierten, begann sie, sich zu distanzieren.

Das Informationsfreiheitsgesetz gibt es seit 20 Jahren. Es erlaubt jedem Bürger, bei Bundesbehörden Akteneinsicht zu verlangen — ohne Begründung, ohne Nachweis, ohne Bitten. Was die schwarz-rote Koalition am 2. Juli 2026 still und leise beschlossen hat, soll das nun beenden. Interne Vermerke aus dem Bundesinnenministerium, die dem MDR vorliegen und gestern (23. Juli 2026) durch heise.de und netzpolitik.org publik wurden, zeigen: Die Pläne von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) gehen weit über das bekannte Ausmaß hinaus. Es geht nicht um eine Reform der Informationsfreiheit — es geht um ihre gezielte Aushöhlung.

Was das Informationsfreiheitsgesetz ist — und warum es zählt

Seit 2006 gibt es in Deutschland das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Es ist kurz, klar und — gemessen an dem, was es ermöglicht — revolutionär: Jede Person kann bei jeder Bundesbehörde Akteneinsicht beantragen, ohne Begründung und ohne Nachweis eines besonderen Interesses. Der Staat muss liefern. Das war ein Paradigmenwechsel: weg vom Amtsgeheimnis, hin zur Rechenschaftspflicht.

Über die Plattform FragDenStaat wurden seitdem rund 330.000 solcher Anfragen gestellt. Darunter waren Recherchen, die politisch unbequem wurden: Die gescheiterte Pkw-Maut flog durch Akteneinsicht auf. Die Maskenaffäre des Gesundheitsministeriums wurde durch IFG-Anfragen greifbar. Das Informationsfreiheitsgesetz ist kein bürokratisches Nischenrecht — es ist ein demokratisches Werkzeug, das kontrolliert, was Behörden tun.

2006

IFG in Kraft getreten — Bürger erhalten erstmals das Recht auf Akteneinsicht bei Bundesbehörden ohne Angabe von Gründen.

2. Juli 2026

Koalitionsausschuss aus „CDU“, „CSU“ und „SPD“ beschließt unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine grundlegende IFG-Reform.

23. Juli 2026

MDR Investigativ enthüllt: Interne BMI-Vermerke zeigen, dass die Pläne weit über die bekannten Beschlüsse hinausgehen. Journalisten-Ausschluss, Identifikationspflicht und Abschaffung des Bundesbeauftragten sind geplant.

24. Juli 2026

Knapp 600.000 Petitionsunterschriften. 130 zivilgesellschaftliche Organisationen im offenen Brief. DJV nennt die Pläne eine „Liste der Grausamkeiten“.


Was Dobrindt wirklich plant — der interne Vermerk

Dass der Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026 eine IFG-„Reform“ beschlossen hatte, war bekannt. Was nicht bekannt war: wie weit die Pläne aus Dobrindts Bundesinnenministerium wirklich gehen. Interne Vermerke aus dem Februar 2026, die MDR Investigativ vorliegen, enthüllen drei zentrale Vorhaben.

Drei Kernpunkte der geplanten IFG-Reform: Identifikationspflicht, Journalisten-Ausschluss, Abschaffung des Bundesbeauftragten
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Erstens: Identifikationspflicht für alle Antragstellenden. Was harmlos klingt, hat eine klare Stoßrichtung: Wer sich ausweisen muss, kann nicht mehr anonym recherchieren. Plattformen wie FragDenStaat, die systematisch auf dieser Anonymität aufbauen, würden faktisch lahmgelegt. Die Informationsfreiheit würde damit zum Privileg derer, die bereit sind, sich namentlich zu exponieren.

Zweitens: Ausschluss von Journalistinnen und Abgeordneten. Das Ministerium argumentiert, diese hätten über das Presserecht und parlamentarische Fragerechte bereits eigene Auskunftsinstrumente. Was nach Logik klingt, ist in der Praxis das Gegenteil: Presserecht und Fragerecht verpflichten Behörden zur Antwort — aber nicht zur Herausgabe von Dokumenten. Das IFG schließt genau diese Lücke. Wer Journalisten ausschließt, schließt den Aktenzugang aus.

Drittens: Abschaffung des unabhängigen Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit. Seit 2006 kontrolliert diese Behörde, ob Bundesstellen das IFG korrekt anwenden. Sie ist die Beschwerdeinstanz für Bürger, die auf behördlichen Widerstand stoßen. Dobrindt will sie streichen — und damit die letzte unabhängige Kontrollinstanz beseitigen.

Jedes dieser drei Vorhaben wäre für sich genommen eine erhebliche Einschränkung. Zusammen ergeben sie die faktische Abschaffung eines 20 Jahre alten Bürgerrechts.


FragDenStaat im Visier

FragDenStaat ist das, was das Informationsfreiheitsgesetz für Millionen Menschen sichtbar und nutzbar gemacht hat. Über die Plattform wurden seit ihrer Gründung rund 330.000 Anfragen gestellt — von Forschenden, Aktivistinnen, Journalisten, Bürgerinnen. Ohne sie wäre das IFG für die meisten Menschen ein theoretisches Recht geblieben.

Das Bundesinnenministerium weiß das. Die geplante Identifikationspflicht ist kein bürokratischer Reflex — sie trifft FragDenStaat direkt. Die Plattform funktioniert gerade deshalb, weil sie Anfragen niedrigschwellig und anonym ermöglicht. Wer sich ausweisen muss, stellt keine Anfragen mehr. Das ist das Ziel.

Recherchen auf IFG-Basis machten Behörden-Fehltritte publik, die ohne Akteneinsicht unsichtbar geblieben wären — darunter die Hintergründe der gescheiterten Pkw-Maut und fragwürdige Kürzungen bei Förderprojekten. Wer diese Infrastruktur zerstört, zerstört nicht nur eine Plattform. Er zerstört eine der wenigen verbliebenen Möglichkeiten, staatliches Handeln tatsächlich zu überprüfen — und nicht nur zu beobachten.


Die SPD-Rolle: Mitbeschlossen, dann empört gestellt

Es wäre einfach, Dobrindt allein die Schuld zuzuschieben. Aber die Geschichte ist komplizierter. Am 2. Juli 2026 saßen die Spitzen von „CDU“, „CSU“ und „SPD“ zusammen im Koalitionsausschuss und beschlossen die Grundrichtung der IFG-Reform — ohne öffentliche Debatte, ohne parlamentarische Beratung. Die „SPD“ war dabei. Sie hat mitgemacht.

Erst als die Petition fast 600.000 Unterschriften erreichte, änderte sich der Ton. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, erklärte, die Vorschläge aus Dobrindts Haus seien „nicht abgestimmt“ und würden von seiner Fraktion „in wesentlichen Punkten abgelehnt“. Eine Erklärung für die Zustimmung am 2. Juli hat er nicht geliefert.

Im Koalitionsvertrag von 2025 stand es noch schwarz auf weiß: Das IFG solle reformiert werden — „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger“. Was daraus wurde, ist kein Mehrwert — es ist eine Enteignung. Die „SPD“ sitzt in dieser Regierung und trägt Verantwortung für das, was in ihr beschlossen wird. Das ist keine Oppositionshaltung, die hier erkennbar wird. Das ist Schadensbegrenzung.


Breiter Widerstand: 600.000 Unterschriften, 130 Organisationen

Die Reaktion auf die Pläne ist bemerkenswert — und für eine Netzpolitik-Debatte ungewöhnlich breit. Knapp 600.000 Menschen haben die Petition von FragDenStaat unterzeichnet, in kurzer Zeit, ohne große Medienoffensive. 130 zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich in einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt und die vollständige Rücknahme der Pläne gefordert — darunter Abgeordnetenwatch, Transparency International Deutschland, Lobbycontrol, Greenpeace und Foodwatch.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) ließ es an Deutlichkeit nicht fehlen: Was das Innenministerium plane, sei eine „Liste der Grausamkeiten“. Auch aus der SPD-Fraktion kam Widerspruch — allerdings erst, nachdem der öffentliche Aufschrei nicht mehr zu überhören war.

Der internationale Vergleich macht das Ausmaß des Rückschritts deutlich: Während EU-Länder wie Österreich nach jahrelangem Ringen zuletzt die Amtsverschwiegenheit abgeschafft haben, würde Deutschland mit Dobrindts Plänen den Rückwärtsgang einlegen. Nicht in eine andere Richtung — in eine frühere Ära.

Wie anfällig Demokratien für Desinformation und Machtmissbrauch werden, wenn staatliches Handeln im Dunkeln bleibt, zeigt die Analyse russischer Einflussoperationen in Deutschland — dokumentiert im Matryoshka-Netzwerk, das ohne Transparenz kaum aufzudecken gewesen wäre.


Fazit: Wer den Staat kontrollieren will, braucht dieses Gesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht glamourös. Es zieht keine Schlagzeilen, solange es funktioniert. Aber es ist das stille Rückgrat demokratischer Kontrolle: Es gibt Bürgerinnen, Journalisten und Abgeordneten die Möglichkeit, staatliches Handeln nicht nur zu beobachten, sondern tatsächlich zu überprüfen.

Was Dobrindt plant, ist kein Umbau — es ist ein Rückbau. Wer den Bundesbeauftragten abschafft, nimmt der Kontrolle ihre Instanz. Wer Journalisten ausschließt, nimmt der Recherche ihr Fundament. Wer Identifikationspflicht einführt, macht aus einem Bürgerrecht ein Behördenformular. Und wer das alles im Schatten des Koalitionsausschusses beschließt, hat offenbar Angst vor dem, was herausgekommen wäre, hätte man es laut gesagt.

Die fast 600.000 Menschen, die petitioniert haben, haben es laut gesagt. Wer verstehen will, wie Populismus und Desinformation gedeihen, wenn staatliche Kontrolle wegbricht, findet hier eine Analyse der Mechanismen.

Was bleibt: Das Bundesinnenministerium plant die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes — nicht durch ein einzelnes Streichungsgesetz, sondern durch das gezielte Aushöhlen seiner drei Kerninstrumente. Die „SPD“ hat diese Richtung mitbeschlossen und sich erst unter Druck davon distanziert. Transparenz bleibt nur dann keine leere Formel, wenn die Zivilgesellschaft groß genug Druck erzeugt. Unterzeichnen Sie die Petition auf fragdenstaat.de — und bleiben Sie dran.

Hier können Sie meine Arbeit selbst recherchieren.

heise.de: Dobrindt will Informationsfreiheit faktisch stoppen (23. Juli 2026)

netzpolitik.org: Dobrindt will Transparenz-Plattformen aus dem Weg räumen (23. Juli 2026)

FragDenStaat: Die IFG-Attacke — Chronik der Angriffe auf das Transparenzrecht (23. Juli 2026)

DJV: DJV schockiert über Innenministerium (23. Juli 2026)

Deutscher Bundestag: Nutzungsbedingungen Bilddatenbank (abgerufen 24. Juli 2026)

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