Steigbügelhalter der „AfD“: Wie das „BSW“ in Sachsen-Anhalt die Tür aufhält
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Einordnung: Das „BSW“ will keine Koalition mit der „AfD“. Es will Ulrich Siegmund nicht zum Ministerpräsidenten wählen. Aber es will der „AfD“ auf den Präsidentenstuhl des Landtags von Sachsen-Anhalt helfen – und kündigt für die Wahl des Regierungschefs eine Enthaltung an. Keine Koalition, aber ein „Vertrauensverhältnis“. Das ist keine Brandmauer. Das ist eine Drehtür.
Am 6. Oktober 2026 kommt der neue Landtag in Magdeburg zum ersten Mal zusammen. Die wichtigste Personalie des Tages scheint schon vorher ausgemacht: Die „AfD“ soll den Landtagspräsidenten stellen, das „BSW“ einen der Vizepräsidenten. Offiziell ist das parlamentarische Gepflogenheit. Tatsächlich ist es der erste greifbare Handschlag zwischen einer Partei, deren Landesverband der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einstuft, und einer Partei, die sich gern als Anwältin der kleinen Leute inszeniert.
Der Deal: Präsident gegen Vize
Bestätigt hat es die Chefin selbst. Auf Nachfrage des ARD-Hauptstadtstudios zu Berichten über eine Einigung auf einen AfD-Landtagspräsidenten und einen BSW-Vizepräsidenten sagte BSW-Co-Chefin Amira Mohamed Ali sinngemäß, genau das höre sie auch. Der „AfD“ stehe das Amt zu, und dem werde man sich „nicht aus Prinzip verstellen“. Namen für die Posten nannte sie nicht.
Auf der anderen Seite des Tisches klingt es ähnlich zufrieden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Tobias Rausch, bestätigte die Absprache und kündigte an, die „AfD“ werde im Gegenzug diejenigen unterstützen, die auch ihre Arbeit im Parlament unterstützen. Parteichef Tino Chrupalla wurde noch deutlicher: Beide Personalentscheidungen seien wichtig, um ein „Vertrauensverhältnis“ aufzubauen.
Ein Vertrauensverhältnis. Man muss dieses Wort zweimal lesen. Die „AfD“ spricht hier nicht über Formalien der Geschäftsordnung, sondern über Beziehungspflege.
Und dann ist da noch Claudia Wittig, die Spitzenkandidatin des „BSW“ in Sachsen-Anhalt. Sie erklärte am Morgen des 22. September 2026 im MDR, es sei gängige Praxis, dass die stärkste Fraktion den Landtagspräsidenten stellt – eine Vereinbarung mit der „AfD“ gebe es aber nicht. Die Bundesvorsitzende bestätigt also einen Deal, und die Spitzenkandidatin vor Ort bestreitet ihn. Das „BSW“ hat damit das Kunststück vollbracht, binnen 24 Stunden zwei Positionen zur selben Frage zu haben.
Rechnerisch ist die Sache übersichtlich: „AfD“ und „BSW“ kommen zusammen auf 44 der 83 Mandate. Das reicht für eine Mehrheit – auch in der geheimen Wahl, in der das Präsidium bestimmt wird. Wer die Vorgeschichte verfolgt hat, ist wenig überrascht: Schon direkt nach der Wahl zeichnete sich ab, wie das Schach(er)spiel um die Regierung in Sachsen-Anhalt laufen würde.
Was ein Landtagspräsident darf – und warum man ihn kaum wieder loswird
Wer den Landtagspräsidenten für einen Grüßaugust mit Glocke hält, sollte Artikel 49 der Landesverfassung lesen. Der Präsident leitet – im Wechsel mit den Vizepräsidenten – die Verhandlungen des Landtags. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt in den Räumen des Parlaments aus. Er vertritt das Land in Angelegenheiten des Landtags, leitet dessen Verwaltung und hat die dienstrechtlichen Befugnisse über das Personal. Und er ernennt und entlässt Präsident, Vizepräsident und weitere Mitglieder des Landesrechnungshofs sowie den Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Der entscheidende Punkt steht aber im Kleingedruckten. Abgewählt werden kann ein Präsident nur, wenn die Mehrheit der Abgeordneten den Antrag stellt und zwei Drittel des Landtags zustimmen. Zwei Drittel von 83 Sitzen sind 56 Stimmen. Alle Fraktionen ohne die „AfD“ kommen zusammen auf 44. Übersetzt heißt das: Ist ein AfD-Präsident einmal gewählt, sitzt er bis zum Ende der Wahlperiode 2031 fest – es sei denn, die „AfD“ wählt ihn selbst ab. Wer diesen Stuhl freigibt, gibt ihn für fünf Jahre frei.
Es wäre zudem eine Premiere. Vizepräsidenten hat die „AfD“ in Landesparlamenten schon gestellt, etwa in Sachsen. Den Chefsessel eines Landtags hat sie nach unserem Kenntnisstand noch nie besetzt – in Thüringen scheiterte der Versuch 2024.
Thüringen 2024: Der Stuhl ist kein Ehrenamt
Wie viel Macht in der Sitzungsleitung steckt, hat Thüringen im September 2024 vorgeführt. Dort eröffnete der AfD-Abgeordnete Jürgen Treutler als Alterspräsident die konstituierende Sitzung – und brachte sie zum Stillstand. Er weigerte sich stundenlang, Anträge der anderen Fraktionen zur Abstimmung zu stellen. Die „CDU“ zog vor den Thüringer Verfassungsgerichtshof, der ihr per einstweiliger Anordnung einstimmig recht gab. Erst danach konnte der Landtag mit Thadäus König von der „CDU“ einen Präsidenten wählen. Die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal kam nicht zum Zug.
Das Muster ist wichtig: Wer die Glocke hat, bestimmt das Tempo. In Magdeburg eröffnet zwar Linken-Fraktionschefin Eva von Angern die konstituierende Sitzung als Alterspräsidentin – ein Thüringer Szenario am ersten Tag ist also unwahrscheinlich. Aber danach übernimmt der gewählte Präsident. Und der leitet dann die Sitzungen, in denen über die Regierung des Landes entschieden wird.
Die Rechnung für den dritten Wahlgang
Damit sind wir bei der eigentlichen Frage: Wer regiert Sachsen-Anhalt? Artikel 65 der Landesverfassung sieht ein mehrstufiges Verfahren vor. In den ersten beiden Wahlgängen braucht ein Kandidat die Mehrheit aller Abgeordneten, also 42 Stimmen. Scheitert auch der zweite Versuch, muss der Landtag binnen 14 Tagen über seine vorzeitige Auflösung abstimmen. Findet sich dafür keine Mehrheit, folgt der dritte Wahlgang – und dann genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
06.09.2026 | Landtagswahl: „AfD“ 43,8 Prozent, 39 von 83 Sitzen
10.09.2026 | „BSW“ will mit der „AfD“ über Zusammenarbeit sprechen – Unterstützung nicht ausgeschlossen
21.09.2026 | Mohamed Ali bestätigt die Absprache zum Landtagspräsidium
22.09.2026 | Wittig im MDR: gängige Praxis, aber keine Vereinbarung
06.10.2026 | Konstituierende Sitzung des neuen Landtags
Genau hier setzt die angekündigte Enthaltung des „BSW“ an. Enthalten sich die fünf BSW-Abgeordneten, steht es rechnerisch 39 zu 39: die „AfD“ auf der einen Seite, „CDU“, „SPD“, „Grüne“ und „Linke“ auf der anderen. Ein Patt. Siegmund bräuchte dann nur noch eine einzige zusätzliche Stimme aus einer anderen Fraktion. Weil die Wahl geheim ist und Abgeordnete laut Verfassung nur ihrem Gewissen unterworfen sind, ließe sich hinterher nicht einmal feststellen, von wem sie kam. Wie so etwas funktionieren kann, haben wir im August 2026 im „Plan B“ der „AfD“ beschrieben. Damals war es ein Szenario. Inzwischen hat es einen Fahrplan.
Und selbst ein Patt ist kein Schlusspunkt. Der Hallenser Staatsrechtler und frühere Landesverfassungsrichter Michael Kilian geht davon aus, dass dann so lange weitergewählt wird, bis sich eine einfache Mehrheit findet. Jeder weitere Wahlgang ist eine weitere Gelegenheit für den einen Abweichler.
Bitter ist dabei eine Fußnote der Wahlnacht: Das „BSW“ schaffte den Einzug nur mit 3.526 Stimmen über der Fünf-Prozent-Hürde. Ohne diese fünf Mandate hätten „CDU“, „SPD“, „Grüne“ und „Linke“ gemeinsam eine Mehrheit gehabt. Ein paar tausend Stimmen entscheiden nun darüber, ob die „AfD“ im Landtag nur stärkste Kraft ist – oder den Takt vorgibt.
Pikant ist, woher diese Stimmen kamen. Laut Wählerwanderung verlor die „AfD“ unterm Strich rund 2.000 Stimmen an das „BSW“, mehr als die Hälfte des Vorsprungs, mit dem es in den Landtag rutschte. Ob dahinter taktische Leihstimmen standen, lässt sich nicht beweisen. Die Rechnung dahinter ist aber leicht zu durchschauen: Ohne das „BSW“ hätte die „AfD“ einer Mehrheit der übrigen Parteien gegenübergestanden. Mit ihm steht ihr ein Partner gegenüber, von dessen Anhängern laut Konrad-Adenauer-Stiftung 35 Prozent eine AfD-Regierung besser fänden. Wer sich unter diesen Umständen als Stimme der „normalen“ Wähler feiert, sollte vielleicht einmal nachzählen, wessen Stimmen ihn getragen haben. Ein Gschmäckle hat das allemal.
Die Kunst der Enthaltung
Man kann das Argument des „BSW“ nicht einfach wegwischen. Dass die stärkste Fraktion den Parlamentspräsidenten stellt, ist in deutschen Parlamenten gelebte Tradition. Und es gibt auch in der Union Stimmen, die meinen, die ständige Blockade von AfD-Kandidaten liefere der Partei nur neues Futter für ihre Opferrolle. Das ist eine ernsthafte Debatte, und sie verdient eine ernsthafte Antwort.
Die Antwort lautet: Die Tradition setzt voraus, dass das Amt überparteilich geführt wird. Sie ist eine Vertrauensvorleistung. Wer sie einer Partei gewährt, deren Landesverband der Verfassungsschutz seit 2023 als gesichert rechtsextremistisch einstuft, tut das nicht aus Prinzip, sondern trotz besseren Wissens – und für fünf Jahre ohne Rückfahrkarte. Wie schnell solche Brücken gebaut werden, hat die „CDU“ im Land bereits vorgeführt, als sie im Wahlkampf ihre eigene Brandmauer zur Verhandlungsmasse machte.
Noch deutlicher wird die Logik bei der Ministerpräsidentenwahl. Das „BSW“ sagt: keine Koalition, keine Stimme für Siegmund. Aber eine Enthaltung. In einem Parlament, in dem ein Patt nur noch einen Abweichler vom Machtwechsel entfernt ist, ist eine Enthaltung keine Neutralität. Sie ist eine Stimme mit anderem Etikett. Wer beim Elfmeter zur Seite tritt, darf sich nicht wundern, wenn es hinter ihm im Tor klingelt.
Chrupalla hat es ja selbst gesagt: Es geht um Vertrauen. Und Vertrauen baut man bekanntlich in kleinen Schritten auf. Erst der Präsidentenstuhl. Dann die Enthaltung. Dann schauen wir mal.

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Was bleibt: Das „BSW“ verkauft seinen Deal als Respekt vor parlamentarischen Gepflogenheiten. Tatsächlich übergibt es der „AfD“ für fünf Jahre ein Amt, aus dem sie ohne eigene Zustimmung nicht mehr zu entfernen ist – und hält ihr für die Wahl des Regierungschefs die Tür auf. Das ist kein Brandmauer-Bruch mit Paukenschlag. Es ist die leise, verwaltungsförmige Normalisierung einer rechtsextremen Partei, Posten für Posten.
Am 6. Oktober wird geheim gewählt. Wer in Sachsen-Anhalt lebt, sollte die fünf BSW-Abgeordneten vorher fragen, wie sie abstimmen – und ob sie sich im entscheidenden Wahlgang wirklich enthalten wollen. Und alle anderen: Teilen Sie diesen Artikel, damit hinterher niemand sagen kann, er habe es nicht gewusst.
Kurz gefasst: Landtag Sachsen-Anhalt, 9. Wahlperiode – 83 Sitze: „AfD“ 39, „CDU“ 15, „SPD“ 8, „Grüne“ 8, „Linke“ 8, „BSW“ 5. Absolute Mehrheit: 42. Zweidrittelmehrheit für die Abwahl des Präsidiums: 56. Konstituierende Sitzung: 6. Oktober 2026. Ministerpräsidentenwahl: 1. und 2. Wahlgang mit 42 Stimmen, im 3. Wahlgang genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Geschäftsführend im Amt bis zur Neuwahl: Ministerpräsident Sven Schulze („CDU“).
Die Belege liegen auf dem Tisch.
t-online: BSW-Chefin Mohamed Ali bestätigt Deal mit der AfD (21.09.2026), abgerufen 23.09.2026
NZZ: In Sachsen-Anhalt zeichnet sich ein Deal zwischen AfD und BSW ab (22.09.2026), abgerufen 23.09.2026
ad-hoc-news: AfD und BSW einigen sich auf AfD-Landtagspräsidenten (21.09.2026), abgerufen 23.09.2026
Landtag Sachsen-Anhalt: Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt (PDF), abgerufen 23.09.2026
Landtag Sachsen-Anhalt: Lexikon – Präsident und Abwahl, abgerufen 23.09.2026
LTO: Sachsen-Anhalt hat seinen Landtag gewählt – was jetzt?, abgerufen 23.09.2026
beck-aktuell: Drei Wahlgänge, kein Ministerpräsident – was passiert dann? (08.09.2026), abgerufen 23.09.2026
ZDFheute: Sachsen-Anhalt – AfD will regieren, auch mit nur einer Stimme mehr (10.09.2026), abgerufen 23.09.2026
Wikipedia: Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2026, abgerufen 23.09.2026
taz: Liveblog zur Landtagswahl Sachsen-Anhalt mit Wählerwanderung (06.09.2026), abgerufen 23.09.2026
Konrad-Adenauer-Stiftung: Wahlanalyse der Landtagswahl Sachsen-Anhalt am 6. September 2026, abgerufen 23.09.2026
ZDF: Nach Eklat in Thüringen – Eilentscheid zur konstituierenden Sitzung (28.09.2024), abgerufen 23.09.2026
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