Kirchen unerwünscht: AfD-Programm in Sachsen-Anhalt
Die AfD Sachsen-Anhalt will Deutschland und den Glauben retten – und greift dabei gleich zwei Verfassungsprinzipien an. Im „Regierungsprogramm“ der Partei stehen Kirchen und Gleichstellung auf derselben Streichliste.
Wer christlich ist, mag Kirchen eigentlich schätzen. Die AfD Sachsen-Anhalt schafft es trotzdem, sich gleichzeitig als Verteidigerin des Christentums zu inszenieren und den beiden großen Kirchen die finanzielle Grundlage zu entziehen. Parallel dazu räumt das Programm mit Gleichstellungsstrukturen auf, die Werte absichern sollen, die im Grundgesetz verankert sind. Beides läuft auf dasselbe Argument hinaus: Wer nicht der eigenen Vorstellung von Normalität entspricht, hat keinen Anspruch auf staatlichen Schutz.
Am 11. und 12. April 2026 verabschiedete die AfD Sachsen-Anhalt auf ihrem Landesparteitag in Magdeburg mit rund 250 Delegierten ihr 156 Seiten starkes Regierungsprogramm. Fünf Monate vor der Landtagswahl am 6. September 2026 zeigt das Papier in aller Deutlichkeit, wie die Partei staatliche Neutralität und verfassungsrechtlich geschützte Gleichheit versteht – nämlich gar nicht.
Was im Regierungsprogramm steht – der Wortlaut
Im Abschnitt zu Kirchen nennt die AfD die evangelische und katholische Kirche durchgängig „Kirchensteuerkirchen“ – ein Begriff, der schon im Klang eine Abwertung transportiert. Begründet wird das mit der Behauptung, die Kirchen hätten sich von ihrer „Kernaufgabe“, der Pflege des christlichen Glaubens, entfernt und würden eine „Regenbogenideologie“ propagieren. Im Wortlaut heißt es: „Gerade weil wir um die Bedeutung des Christentums wissen, greifen wir die Kirchensteuerkirchen an, denn die großen Kirchen schaden dem Glauben.“
Beim Thema Familie wird der Ton nicht weniger eindeutig. Im Kapitel zur frühkindlichen Erziehung fordert das Programm, in der Kita sei die Familie aus Mann und Frau „zwanglos als Normalform des Zusammenlebens vorauszusetzen“ und die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen als biologische Tatsache zu achten. Wer dem nicht entspricht, kommt im Programm vor allem als Problem vor, gegen das der Staat einschreiten soll.
Angriff auf die Kirchen: Staatsleistungen, Kirchensteuer, Kirchenasyl
Konkret will die AfD im Falle einer Regierungsübernahme die Staatsleistungen an die Kirchen ersatzlos streichen – in Sachsen-Anhalt sind das rund 43 Millionen Euro jährlich. Diese Zahlungen gehen auf Enteignungen im Zuge der Säkularisierung Anfang des 19. Jahrhunderts zurück und sind vertraglich abgesichert. Mehrere Jurist:innen halten die Darstellung der AfD, man könne diese Verträge einfach einseitig beenden, für rechtlich fragwürdig.
Zusätzlich will die Partei den Kirchensteuereinzug durch die staatlichen Finanzämter abschaffen – eine Dienstleistung, für die der Staat im Gegenzug zwei bis vier Prozent der Einnahmen erhält. Auch beim Kirchenasyl positioniert sich das Programm scharf: Eine AfD-geführte Landesregierung werde dafür sorgen, dass Kirchenasylanten schnellstmöglich aus Sachsen-Anhalt abgeschoben würden.
Betroffen wäre damit auch die praktische Arbeit der Kirchen vor Ort. Gerade in ländlichen Regionen Sachsen-Anhalts sind Kirche und Diakonie wichtige Träger von Kindergärten, Schulen, Beratungsstellen und Pflegeangeboten – Strukturen, die der Staat selbst dort oft nicht in gleichem Umfang bereitstellt.
Was sagt das Grundgesetz?
Artikel 4 GG schützt die Religionsfreiheit und die ungestörte Religionsausübung. Artikel 140 GG (in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung) regelt die Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften ausdrücklich und sieht für deren Ablösung ein geordnetes Verfahren vor, keinen einseitigen Entzug. Artikel 3 GG verankert den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Ob die im AfD-Programm vorgeschlagenen Maßnahmen mit diesen Normen vereinbar wären, ist eine Frage, die letztlich Gerichte und Verfassungsjuristen zu klären hätten – mehrere in der Presse zitierte Jurist:innen äußern bereits jetzt Zweifel an der rechtlichen Tragfähigkeit der AfD-Position zu den Staatsleistungen.

Angriff auf die Gleichstellung: Von der Gleichstellungsbeauftragten zum Geburtenrate-Lehrstuhl
Während die Kirchen finanziell ausgehungert werden sollen, will die AfD im Bereich Gleichstellung ganze Strukturen abbauen. Kommunale und universitäre Gleichstellungsbeauftragte sollen gestrichen und durch „Familienbeauftragte“ ersetzt werden – mit dem Auftrag, jedes staatliche Handeln auf seine Wirkung auf die Geburtenrate zu prüfen. Geschlechtergerechte und diskriminierungssensible Sprache soll im gesamten Amtsgebrauch und in Bildungseinrichtungen verboten werden.
Auch an Schulen soll sich einiges ändern: Regenbogenflaggen sollen verboten, der Girls‘- und Boys‘-Day „geschlechterunsensibel“ umgestaltet und kritische Geschlechterforschung im Rahmen der Gender Studies eingestellt werden. Stattdessen plant die AfD einen eigenen Lehrstuhl, der sich der Geburtenrate widmen soll. Trans Jugendlichen will die Partei den Zugang zu Pubertätsblockern und geschlechtsangleichenden Hormontherapien erschweren – Transgeschlechtlichkeit wird im Programm als „seelische Störung“ beschrieben, gefördert von einer „Translobby“.
Begründet wird das alles mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz. Sinngemäß heißt es im Programm, nur die Familie aus Mann, Frau und Kindern dürfe unter staatlichem Sonderschutz stehen, weil dies durch Sachgründe legitimiert sei – alles andere wird als „Bewerbung alternativer Lebensentwürfe“ abgelehnt, die der Staat nicht fördern dürfe.
Der gemeinsame Nenner: „Normalität“ als politisches Kampfwort
Was beide Programmteile verbindet, ist die Konstruktion einer angeblichen Normalität, die es zu verteidigen gelte – gegen Kirchen, die sich angeblich von ihrem eigentlichen Auftrag entfernt haben, und gegen Gleichstellungspolitik, die angeblich eine „natürliche Ordnung“ stört. Wer dieser Normalität nicht entspricht, verliert im Programm der AfD den Anspruch auf staatliche Förderung oder Anerkennung.
Bemerkenswert ist dabei die Doppelbödigkeit: Die Partei bekennt sich ausdrücklich zum Christentum als „Teil unserer Europäischen Kultur“ und beruft sich zugleich auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz – während sie gleichzeitig jene Institutionen schwächt, die diese Werte in der Praxis tragen: die real existierenden Kirchen und die rechtlichen Gleichstellungsstrukturen, die Diskriminierung verhindern sollen.
Fazit: Die AfD Sachsen-Anhalt verkauft ihr Programm als Schutz von Glauben und Familie. Was sie tatsächlich vorschlägt, ist der gezielte Entzug von Mitteln und Strukturen, die genau diese Bereiche absichern – von Kirchengemeinden bis zu Gleichstellungsbeauftragten. Bei Umfragewerten von 41 bis 42 Prozent ist das kein folgenloses Gedankenspiel, sondern ein Programm mit realer Machtperspektive. Wer wissen will, was eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt konkret bedeuten würde, sollte nicht auf Wahlkampfreden hören, sondern ins Programm schauen – oder die journalistischen Einordnungen dazu lesen, die im Quellenblock verlinkt sind.
Die Belege liegen auf dem Tisch.
- katholisch.de: AfD-Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt – Angriff gegen die Kirchen, abgerufen am 20.06.2026
- domradio.de: AfD positioniert sich im Wahlprogramm kritisch gegenüber der Kirche, abgerufen am 20.06.2026
- Belltower.News: Gebären für das Volk – Antifeminismus im „Regierungsprogramm“ der AfD Sachsen-Anhalt, abgerufen am 20.06.2026
- Campact: AfD legt queerfeindliches Regierungsprogramm vor, abgerufen am 20.06.2026
- Sonntagsblatt: Christentum ja, Kirchen nein – AfD Sachsen-Anhalt setzt im Regierungsprogramm auf Kulturkampf, abgerufen am 20.06.2026
- Wikipedia: Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2026 (Umfragewerte, Wahltermin), abgerufen am 20.06.2026
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Auch der bereits veröffentlichte Faktencheck zur AfD-Einstufung durch den Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt ordnet ein, warum der Landesverband als gesichert rechtsextrem gilt.
