Goldene Waage vor dem Bundesverfassungsgericht – Grundgesetz auf einer Seite, AfD-Logo auf der anderen

Angst statt Haltung: 1.051 Juristen fordern AfD-Verbot — die Politik schweigt

4. August 2026

Lesezeit: ca. 7 Minuten

Einordnung: Dieser Artikel beleuchtet nicht die Frage, ob die AfD verboten werden soll — das entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Er beleuchtet die Frage, warum trotz belastbarer Gutachtenlage und wachsendem juristischem Rückhalt kein Antrag auf ein Verbotsverfahren gestellt wird. Angst statt Haltung — das ist die eigentliche Geschichte.

Das Gutachten liegt auf dem Tisch, die Unterschriften stapeln sich, das Grundgesetz gibt das Werkzeug vor. Mehr als tausend Juristinnen und Juristen haben ihren Namen unter eine klare Forderung gesetzt: Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht — jetzt. Die Bundesregierung antwortet mit dem lautesten politischen Signal unserer Zeit: mit Schweigen.


Was das GFF-Gutachten tatsächlich festgestellt hat

Am 25. Juni 2026 veröffentlichte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ein rechtswissenschaftliches Gutachten, das in der Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren eine neue Qualität setzt. Grundlage ist die Auswertung von über drei Millionen Datenpunkten: Reden, Beschlüsse, Parteiprogramme, Veröffentlichungen und Äußerungen von AfD-Vertreterinnen und AfD-Vertretern auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene.

Das Ergebnis ist juristisch klar formuliert: Die Politik der AfD verstößt gegen Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz — das Menschenwürdeprinzip — und gegen Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz — das Demokratieprinzip. Die Schlussfolgerung der Gutachter: Ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hätte wahrscheinlich Erfolg. Das ist keine politische Meinungsäußerung, das ist ein rechtswissenschaftlich fundiertes Ergebnis.

Damit entfällt das beharrlichste Scheinargument der Verbots-Skeptiker: Es gebe keine ausreichende Erkenntnislage für eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD. Diese Erkenntnislage existiert — sie ist auf afd-gutachten.de einsehbar. Sie wurde nur bisher nicht zum Anlass genommen, das verfassungsrechtlich vorgesehene Instrument zu nutzen. Das GFF-Gutachten hat diese Ausrede gegenstandslos gemacht. Was bleibt, ist politischer Wille — oder dessen Abwesenheit.


Von 619 auf 1.051 — die Juristengemeinde wächst

Erster RAV-Brief: 619 Juristinnen und Juristen fordern ein AfD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht.

GFF-Gutachten veröffentlicht: über 3 Millionen Datenpunkte ausgewertet — Ergebnis: AfD-Politik verstößt gegen Menschenwürde- und Demokratieprinzip des Grundgesetzes.

Zweiter RAV-Brief veröffentlicht: über 500 Erstunterzeichnerinnen und Erstunterzeichner — direkte Reaktion auf das GFF-Gutachten.

Unterzeichner binnen zehn Tagen verdoppelt: 1.051 Anwältinnen und Anwälte, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtsreferendare.

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) ist kein politischer Kampfverband, sondern ein anerkannter Berufsverband mit rund 1.230 Mitgliedern im Lobbyregister des Deutschen Bundestages. Die 1.051 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner kommen weit über den eigenen Verband hinaus — Juristen aus Verwaltung, Wirtschaft und Justiz, die erklären: Diese Forderung ist Pflicht. Keine Meinung. Pflicht.

Die Botschaft ist unmissverständlich: Die bisweilen vorgebrachte Argumentation, es gebe keine ausreichende Erkenntnislage, ist mit dem GFF-Gutachten gegenstandslos geworden. Bundestag und Bundesregierung sind nun erneut als politisch Verantwortliche aufgefordert, „unverzüglich die notwendigen Schritte für die Stellung eines Antrags an das Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten“, erklärt der RAV. Die Reaktion aus dem Bundestag auf diesen Brief bezeichnet der Verein selbst als „sehr überschaubar“.


Wer handeln darf — und wer es lässt

Das Grundgesetz ist in diesem Punkt unmissverständlich. Artikel 21 Absatz 2 GG erklärt Parteien für verfassungswidrig, die darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Das Antragsrecht liegt bei drei Verfassungsorganen: Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Die Entscheidung trifft anschließend das Bundesverfassungsgericht.

Keines dieser drei Organe hat bislang einen entsprechenden Antrag gestellt. In der Koalition aus CDU/CSU und SPD ist die Frage umstritten: Teile der SPD befürworten ein Verbotsverfahren. Ein Großteil der Unionsfraktion lehnt es ab. Das Ergebnis: Es ist nicht so, dass niemand handeln darf. Es ist so, dass niemand handeln will. Das Grundgesetz hat das Instrument geschaffen — und die Politik lässt es in der Schublade.


Angst statt Haltung — das CDU-Dilemma

Hinter der Blockadehaltung der Union steckt eine Angst, die selten offen ausgesprochen wird: die Angst vor einem erneuten Scheitern beim Bundesverfassungsgericht. Diese Angst hat zwei historische Präzedenzfälle. Das erste NPD-Verbotsverfahren scheiterte 2003 — nicht inhaltlich, sondern wegen staatlicher V-Leute in Führungspositionen der Partei. Das BVerfG stellte das Verfahren ein, weil der Staat selbst in der zu verbietenden Partei tätig war. Das zweite Verfahren 2017 endete ebenfalls ohne Verbot: Das Gericht stellte fest, dass die NPD zwar verfassungsfeindlich sei — aber zu klein, um die Demokratie ernsthaft gefährden zu können.

CDU/CSU-Logo vor Stacheldrahtzaun — Symbolbild für die Blockadehaltung beim AfD-Verbotsverfahren
Die CDU/CSU-Fraktion — gefangen im selbst gewählten Stillstand
Montage aus lizenzfreiem Bildmaterial. CDU/CSU-Logo: Public domain. © Hans-Dieter Nichau | didicologne-nachgehakt.de

Diese Geschichte prägt das kollektive Gedächtnis der Union. Lieber nichts tun, als riskieren, dass ein gescheitertes Verfahren der AfD öffentlichen Rückenwind verschafft. Das ist ein nachvollziehbares taktisches Kalkül — und gleichzeitig ein schwerwiegendes politisches Versagen. Denn im Klartext bedeutet es: Die CDU/CSU nimmt es billigend in Kauf, dass eine Partei, die laut unabhängigem Gutachten verfassungswidrig agiert, weiter Mehrheiten anstrebt. In Sachsen-Anhalt steht die AfD heute (04. August 2026) bei 41 Prozent — und die Wahl ist in 33 Tagen. Die Union kämpft lieber gegen das Risiko einer juristischen Niederlage als gegen den schleichenden Verfassungsbruch durch Untätigkeit.

RAV-Vorsitzende Angela Furmaniak bringt es auf den Punkt: „Die Politik darf sich nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken, sondern muss handeln, bevor es zu spät ist.“ Das ist keine Hysterie. Das ist eine juristisch begründete Mahnung, unterzeichnet von über tausend Kolleginnen und Kollegen.


Geschichte als Warner: Wenn Parteien wegschauen

Es ist ein Vergleich, der mit historischer Sorgfalt gezogen werden muss — der sich aber aufdrängt. In der Weimarer Republik haben demokratische Parteien durch politisches Kalkül und Untätigkeit dazu beigetragen, dass antidemokratische Kräfte Raum gewinnen konnten. Das Ermächtigungsgesetz von 1933 wurde nicht durch bloße Gewalt durchgesetzt. Es wurde von Parteien mitgetragen, die glaubten, das Risiko managen zu können. Die SPD-Fraktion war die einzige, die geschlossen dagegen stimmte.

Die Parallele ist keine Gleichsetzung: Die Bundesrepublik ist nicht Weimar, die AfD ist nicht die NSDAP. Aber das Muster — demokratische Parteien, die aus Angst vor den Konsequenzen des eigenen Handelns gegenüber einer verfassungsfeindlichen Kraft wegschauen — ist historisch bekannt. Und das Grundgesetz wurde genau deshalb so geschrieben, wie es geschrieben wurde: um Instrumente bereitzustellen, die rechtzeitig und mit Haltung genutzt werden müssen. Nicht erst dann, wenn der Schaden bereits entstanden ist.

Wer die AfD im Kontext ihrer ideologischen Entwicklung verstehen will, findet eine Einordnung in unserer Analyse zum AfD-Bundesvorstand und der völkischen Agenda in Erfurt. Das Muster der politischen Reaktion darauf ist in Deutschland, Merz und die AfD — eine politische Analyse nachzulesen.


Was bleibt: Das Gutachten ist da. Die Juristen haben gezählt, geprüft, unterschrieben. Das Grundgesetz bietet das Instrument. Was fehlt, ist der politische Wille — vor allem bei der CDU/CSU, die eine kalkulierbare juristische Niederlage mehr fürchtet als den schleichenden Verfassungsbruch durch Untätigkeit. Das ist keine Stärke. Das ist Angst statt Haltung. Schreiben Sie Ihrer Bundestagsabgeordneten oder Ihrem Bundestagsabgeordneten. Fragen Sie konkret, warum kein AfD-Verbotsantrag gestellt wird. Die Demokratie hat jedem und jeder das Mittel gegeben — nutzen Sie es.


Die Belege liegen auf dem Tisch.

RAV: Mittlerweile fordern über 1.000 Juristinnen und Juristen die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens (03.08.2026)

GFF: Rechtswissenschaftliches Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD (25.06.2026)

Legal Tribune Online: RAV-Initiative — mehr als 1.000 Juristen für AfD-Verbot (03.08.2026)

Euronews: AfD-Verbot — Berliner Anwaltsverein startet neuen Vorstoß (03.08.2026)

Deutschlandfunk: Mehr als 1.000 Juristen fordern AfD-Verbotsverfahren (04.08.2026)

Hinweis: Für Recherche und Formulierung wurde KI unterstützend genutzt. Der Beitrag wurde vor der Veröffentlichung von mir geprüft, bearbeitet und redaktionell verantwortet.

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