MDR-Gebäude Leipzig, Symbolbild zu AfD-Plänen zur Kündigung des Rundfunk-Staatsvertrags

„AfD“ will den MDR abschalten – was davon wirklich möglich ist

Am 6. September 2026 wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Die „AfD“ liegt in Umfragen bei rund 41 Prozent — und hat für den Fall eines Wahlsiegs bereits angekündigt, den Staatsvertrag mit dem Mitteldeutschen Rundfunk zu kündigen und den Rundfunkbeitrag abzuschaffen. Klingt nach einem entschlossenen Regierungsakt. Ist aber verfassungsrechtlich erheblich komplizierter, als die Partei es darstellt.

Was die „AfD“ in Sachsen-Anhalt konkret plant

Die „AfD“ will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach eigenen Aussagen „auf ein Zehntel seiner Größe verschlanken“. In seiner jetzigen Form sei er „überholt“. Konkret stehen auf der Agenda: die Kündigung des MDR-Staatsvertrags, die Streichung des Rundfunkbeitrags und der Ausstieg aus weiteren Medienverträgen. Eine eigene Medienalternative hat die Partei bislang nicht vorgelegt. In Mecklenburg-Vorpommern plant „AfD“-Spitzenkandidat Leif-Erik Holm dasselbe für den NDR — das Muster ist kein Zufall, sondern Programm.


Was ein Staatsvertrag ist — und warum Kündigen nicht einfach ist

Ein Rundfunk-Staatsvertrag ist ein Vertrag zwischen mehreren Bundesländern — in diesem Fall zwischen Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Er regelt Struktur, Finanzierung und Auftrag des MDR. Eine Kündigung ist rechtlich zwar möglich — aber an klare Bedingungen geknüpft.

Was ist ein Rundfunk-Staatsvertrag?

Ein Staatsvertrag ist ein völkerrechtsähnliches Abkommen zwischen Bundesländern. Er bedarf der Zustimmung aller beteiligten Landtage und kann nur unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen gekündigt werden. Für den MDR-Staatsvertrag gilt: Kündigung ist möglich, aber frühestens zum 31. Dezember eines Jahres, mit einem Jahr Vorlauffrist — und nur alle zwei Jahre. Im besten Fall für die „AfD“ würde eine Kündigung also frühestens zum 1. Januar 2029 wirksam.

Neu hinzugekommen ist eine weitere Hürde: Der Landtag Sachsen-Anhalt hat Ende April 2026 neue parlamentarische Regeln beschlossen. Seitdem kann der Ministerpräsident Staatsverträge nicht mehr allein kündigen — ein Parlamentsbeschluss ist zwingend erforderlich. Selbst eine „AfD“-Alleinregierung müsste also den Landtag einschalten.


Der Rundfunkbeitrag: Warum er bleibt, egal was passiert

Hier liegt das vielleicht größte Missverständnis im „AfD“-Versprechen. Der Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro monatlich beruht nicht auf einem Staatsvertrag, der einfach gekündigt werden könnte. Er basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Eine Änderung der Beitragshöhe müssten alle 16 Bundesländer einstimmig beschließen — Sachsen-Anhalt allein kann daran nichts ändern. MDR-Juristischer Direktor Jens-Ole Schröder machte das unmissverständlich klar: Mit einer Kündigung des Staatsvertrags könne der Beitrag nicht gestrichen werden.

Sachsen-Anhalts Bürgerinnen und Bürger würden also weiterhin den vollen Rundfunkbeitrag zahlen — für einen Sender, der im Falle einer Kündigung im Land offiziell nicht mehr tätig wäre.


MDR als Zwei-Länder-Anstalt — das Szenario ab 2029

Was passiert, wenn Sachsen-Anhalt tatsächlich kündigt und alle juristischen Hürden überwunden sind? Der MDR würde nicht verschwinden. Er würde als Zwei-Länder-Anstalt mit Sachsen und Thüringen fortbestehen. Der Staatsvertrag zwischen diesen beiden Ländern bleibt unberührt.

Eine Leerstelle — also einen Zustand ohne öffentlich-rechtliches Rundfunkangebot in Sachsen-Anhalt — würde das Bundesverfassungsgericht nicht tolerieren. Schröder betonte, es sei nicht zulässig, „Tabula Rasa“ zu etablieren. Verfassungsrechtlich müsse ein adäquates öffentlich-rechtliches Rundfunkangebot erhalten bleiben. Eine neue „AfD“-Regierung wäre also gezwungen, eine verfassungskonforme Alternative zu schaffen — die sie bislang nicht einmal skizziert hat.


Die eigentliche Gefahr: Aushungern statt Abschalten

MDR Aktuell Studio mit Damoklesschwert und AfD-Logo, Symbolbild für Bedrohung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Foto-Compositing: didicologne-nachgehakt.de. Enthält: Lukas Gensel, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons | Pixabay-Lizenz | AfD-Logo: Public Domain.

Kündigung des MDR-Staatsvertrags: frühestens wirksam zum 01.01.2029 — nach zweijähriger Frist und Parlamentsbeschluss.

Rundfunkbeitrag: kann nicht durch ein einzelnes Land gestrichen werden — Einstimmigkeit aller 16 Länder nötig.

Verfassungsrechtliches Verbot: Eine Medienleerstelle ist nach BVerfG-Rechtsprechung nicht zulässig.

MDR-Finanzkrise bereits heute: 160 Mio. Euro Einsparungen bis 2028, weitere 30 Mio. durch ausgebliebene Beitragserhöhung.

Die direkte Abschaltung des MDR ist also nicht das wahrscheinlichste Szenario. Gefährlicher ist ein schleichender Prozess: Eine „AfD“-Regierung könnte Medienbehörden besetzen, Lizenzvergaben politisch beeinflussen, Kooperationsverträge auslaufen lassen und den ohnehin finanziell angeschlagenen MDR durch jahrelange Rechtsunsicherheit destabilisieren. MDR-Intendant Ralf Ludwig sprach offen von einer Situation, in der zu den bereits nötigen 160 Millionen Euro Einsparungen bis 2028 weitere 30 Millionen durch die ausgebliebene Beitragserhöhung hinzukommen.

Unabhängiger Journalismus braucht stabile Strukturen. Die zermürbt man nicht durch einen einzigen Beschluss — sondern durch anhaltenden Druck, Unsicherheit und finanzielle Erosion. Genau das ist die reale Bedrohung.


Was bleibt: Die „AfD“ kann den MDR nicht einfach abschalten. Das Recht setzt klare Grenzen: Zweijährige Kündigungsfrist, Parlamentsbeschluss, Rundfunkbeitrag per BVerfG-Urteil gesichert, Verbot einer Medienleerstelle. Wer das Gegenteil behauptet, betreibt Wahlkampf mit falschen Versprechen.

Aber: Die rechtlichen Hürden schützen nicht vor politischem Druck, finanzieller Auszehrung und institutioneller Destabilisierung. Wer unabhängigen Rundfunk verteidigen will, muss am 6. September wählen gehen — und wissen, was auf dem Spiel steht.

Mehr darüber, wie die „AfD“ Institutionen und Zivilgesellschaft systematisch unter Druck setzt, lest ihr in unserer Analyse zur „AfD“-Dreifronten-Offensive.

Alle Fakten selbst nachprüfbar – wie es sich gehört.

Jüdische Allgemeine: Wie der MDR auf die Ankündigungen der AfD reagiert (12.07.2026)

epd medien: MDR kündigt rechtliche Schritte bei Ausstieg aus Staatsvertrag an (10.07.2026)

Medieninsider: Die AfD und die Medienstaatsverträge – Was droht, wenn ein Land kündigt? (Mai 2026)

PolitPro: Wahltrend Sachsen-Anhalt (Stand 11.07.2026)

Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt: Informationen zur Landtagswahl 2026

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert