Urteil: AfD darf beobachtet werden – und will trotzdem regieren
Was ein Gerichtsbeschluss über den Zustand unserer Demokratie verrät Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 16. Juni 2026 entschieden: Die Beobachtung der AfD durch den bayerischen Verfassungsschutz ist rechtmäßig. Keine Überraschung für Juristen – aber ein Datum, das man sich merken sollte. Denn während Gerichte die Verfassungsfeindlichkeit der Partei bestätigen, liegt sie in Sachsen-Anhalt bei…
