AfD Sachsen-Anhalt: Gnadenrecht, Bürgerwachten, Demos nur auf Deutsch — und warum das Grundgesetz dreimal Nein sagt
Erstellt: 14. August 2026
Lesezeit: ca. 7 Min.
Einordnung: 22 Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt (6. September 2026) steht die „AfD“ mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund in Umfragen bei rund 41 Prozent. In ihrem 258-seitigen „Regierungsprogramm“ beansprucht sie ein eigenes Kapitel zur Migrations- und Sicherheitspolitik: 56 Forderungen, von denen 21 ausschließlich auf Bundesebene umsetzbar sind. Weitere Kernversprechen scheitern am Grundgesetz oder an der eigenen Landesverfassung. Was eine „AfD“-Regierung in Magdeburg tatsächlich tun könnte — und was nicht — zeigt Teil 3 unserer Wahlprogramm-Serie.
Drei Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt verspricht die „AfD“ ein Sicherheits- und Migrationsprogramm, das auf dem Papier radikal ist und in der Praxis weitgehend folgenlos wäre — zumindest auf Landesebene. 56 Forderungen zur Migration, 21 davon ausschließlich Sache des Bundes. Ein „Gnadenrecht“ statt Asylrecht, das das Grundgesetz verbietet. Bürgerwachten, die an eine Praxis erinnern, für die es in Deutschland eine sehr konkrete historische Erinnerung gibt. Und Demonstrationen, die nur noch auf Deutsch stattfinden dürfen — obwohl die eigene Landesverfassung genau das ausschließt.
„Kulturfremde“ Migration — das ideologische Fundament
Die „AfD“ Sachsen-Anhalt nutzt das Wort „kulturfremde Menschen“ im Wahlprogramm wie einen Kampfbegriff: explizit, wiederholt, ohne Anführungszeichen. Die ideologische Grundlage: eine sogenannte ethnopluralistische Theorie, nach der nicht mehr jeder Mensch mit deutschem Pass als „chter Deutscher“ gilt, sondern nur, wer die angeblich angeborene „thnisch-kulturelle Identität“ besitzt. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt hat diese Weltanschauung 2023 ausdrücklich als Grund benannt, warum der Landesverband der „AfD“ als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft ist.
Der Begriff ist keine Erfindung der AfD: In der nationalsozialistischen Terminologie galten „kulturfremde Elemente“ als strukturell nicht zur Volksgemeinschaft gehörig — nicht wegen ihres Verhaltens, sondern wegen ihrer Herkunft. Die Logik ist identisch: Wer als „kulturfremde“ eingestuft wird, kann sich nicht herausarbeiten, weil der Ausschluss nicht an Verhalten geknüpft ist, sondern an Abstammung.
Das programmatische Gegenstück zu dieser Ideologie: ein „Gesamtkonzept“ aus zwei Säulen — Ende der „illegalen, kulturfremden und inländerfeindlichen Massenmigration“ sowie eine „Abschiebe- und Remigrationsoffensive“. Statt Willkommenskultur soll eine „Verabschiedungskultur für illegale Zuwanderer“ herrschen — so steht es wörtlich im Programm. Die Integrationslotsen, die das Land heute finanziert, würden in „Remigrationslotsen“ umgewandelt: ein öffentlich finanzierter Apparat, dessen einziger Zweck das Verlassen des Landes wäre.
Asylsuchende sollen in zentralen Sammelunterkünften fernab von Innenstadtlagen leben. Geflüchtete würden zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet — „Aufforstungs- und Waldpflegearbeiten“ stehen wörtlich im Programm. Geldleistungen sollen durch Sachleistungen ersetzt werden. Die Stoßrichtung ist klar: Ausgrenzung als Regierungsprogramm.

Foto: MatthiasK2007, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons. Bildbearbeitung: didicologne-nachgehakt.de
12 Prozent — die Lücke im AfD-Narrativ
Das Programm behauptet: Die „Aufnahmekapazitäten“ Sachsen-Anhalts seien „erschöpft“. Das ist eine Behauptung, die sich an keiner messbaren Realität festmacht.
Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund liegt in Sachsen-Anhalt bei knapp 12 Prozent — einer der niedrigsten Werte in ganz Deutschland. Nur Mecklenburg-Vorpommern liegt noch darunter. Der bundesweite Durchschnitt beträgt 31 Prozent — zweieinhalb Mal so hoch. Der Anteil ausländischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger lag 2025 bei 9 Prozent; bundesweit waren es 16,9 Prozent.
Die Behauptung erschöpfter Kapazitäten hat kein statistisches Fundament. Sie funktioniert als Empfindung — nicht als Tatsache.
Und selbst wenn die „AfD“ das anders sehen würde: Die Verteilung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern innerhalb Deutschlands regelt der verbindliche Königsteiner Schlüssel. Diesem kann sich Sachsen-Anhalt nicht einseitig per Landesgesetz oder Regierungsbeschluss entziehen. Auch das Versprechen, „keine illegal eingereisten Personen mehr nach Sachsen-Anhalt zu lassen“, ist von Magdeburg aus schlicht nicht einlösbar.

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„Gnadenrecht“ statt Asylrecht — Versprechen ohne Landtags-Vollmacht
Die wohl weitreichendste Forderung des Migrationskapitels: Das Grundrecht auf Asyl aus Artikel 16a des Grundgesetzes soll abgeschafft werden. An seine Stelle tritt ein „Gnadenrecht“ — Asyl nicht mehr als juristischer Anspruch, sondern als staatliche Gunst nach „politischem Interesse“. Wörtlich im Programm: „Wir müssen frei sein, entscheiden zu können, welchen Personen wir nach Maßgabe unseres politischen Interesses Asyl gewähren.“
Das Wort verrät die Denkrichtung: Gnade wird gewährt, wer eine Verfehlung begangen hat. Außerhalb Deutschlands geboren zu sein, vor Bomben zu fliehen oder Verfolgung zu entkommen ist keine Verfehlung — das „Gnadenrecht“ der AfD behandelt es trotzdem als eine. Wer in einem Kriegsgebiet zur Welt kommt, ist weder schuldig noch begnadigungsbedürftig.
Was das verfassungsrechtlich bedeutet, erklärt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in ihrem Gutachten zur möglichen Verfassungswidrigkeit der „AfD“: Ein solches „Gnadenrecht“ wäre eine „vollständige Entrechtung“ und unvereinbar mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes. Dazu kommt die EU-Grundrechtecharta als zweite verbindliche Schranke.
Und selbst wenn das alles nicht wäre: Eine AfD-Landesregierung in Magdeburg könnte das Asylrecht nicht abschaffen. Dafür wäre eine Änderung von Artikel 16a des Grundgesetzes erforderlich — mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Sachsen-Anhalt könnte allenfalls einen Bundesratsantrag einbringen. Und damit scheitern.
Gleiches gilt für das Geburtsortsprinzip: Nach dem Willen der „AfD“ soll ein in Deutschland geborenes Kind die deutsche Staatsbürgerschaft nur dann erhalten, wenn mindestens ein Elternteil Deutschen ist. Auch das Staatsangehörigkeitsrecht ist ausschließlich Bundesrecht. Auch hier: Sachsen-Anhalt kann nicht beschließen, was Berlin nicht beschließt.

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Bürgerwachten: Privatisierte Staatsgewalt — und was die Geschichte lehrt
Das Programm sieht „freiwillige Bürgerwachten“ als neue „Säule der Sicherheitsarchitektur“ vor — nominell den Ordnungsämtern unterstellt, zuständig für Sauberkeit und Sicherheit in den Kommunen. Das klingt nach bürgerschaftlichem Engagement. Die Geschichte lehrt etwas anderes.
Im Februar 1933 setzte Hermann Göring als preußischer Innenminister per Erlass Zehntausende Männer der Sturmabteilung als sogenannte „Hilfspolizisten“ ein. Erkennungszeichen: eine weiße Armbinde. Offizieller Auftrag: staatliche Ordnung. Tatsächliche Praxis: Schlägereien, Einschüchterungen, politisch motivierte Verhaftungen — mit staatlichem Segen, ohne rechtsstaatliche Kontrolle. Die Privatisierung von Gewalt unter dem Deckmantel freiwilliger Ordnung war eines der ersten und wirkungsvollsten Instrumente der nationalsozialistischen Machterfassung.
Das ist kein Randwissen. Es ist genau das, wofür das Grundgesetz eine eindeutige Antwort gefunden hat: Das Gewaltmonopol liegt beim Staat — und nur beim Staat. Nicht als abstrakte Rechtsnorm, sondern als konkretes historisches Lehrstück. Die „Hilfspolizisten“ von 1933 trugen keine Uniform, hatten keine Ausbildung und keine demokratische Rechenschaftspflicht. Sie hatten einen Auftrag. Und sie haben ihn erfüllt — auf eine Weise, die Deutschland nicht vergessen hat.
Die „AfD“ will Bürgerwachten mit staatlichem Segen versehen. Das ist keine harmlose Kommunalpolitik. Es ist die Einladung, Ordnungsmacht an Menschen zu delegieren, die kein Recht kennen, keine Kontrolle fürchten und keine politische Verantwortung tragen.

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Demos nur auf Deutsch und Strafrecht ab 12 — drei Verfassungsprobleme
Drei weitere Vorhaben aus dem Sicherheitskapitel bündeln ein gemeinsames Muster: radikales Versprechen, juristisch kaum haltbar.
Erstens: Das Demonstrations-Sprachgebot. Bei öffentlichen Kundgebungen sollen Meinungsäußerungen „grundsätzlich nur in deutscher Sprache“ erlaubt sein. Für das Versammlungsrecht sind die Bundesländer zuständig — beschlossen wäre das in Magdeburg. Aber: Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt selbst fest, dass niemand wegen seiner Sprache benachteiligt werden darf und „alle Menschen“ das Recht haben, sich zu versammeln. Verfassungsrechtler der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin kommen klar zu dem Schluss: Sprachliche Beschränkungen bei Versammlungen halten einer verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht stand.
Das ist kein Versehen, sondern Kalkül. Die AfD hat ihre heutige politische Stärke nicht zuletzt Demonstrationen zu verdanken — sie selbst und ihre Anhänger nutzen das Versammlungsrecht intensiv und strategisch. Wäre eine AfD-Regierung an der Macht, würden genau die Regeln gelten, die künftig Kundgebungen gegen sie erschweren. Wer Oppositionsrechte beschneidet, sobald er regiert, betreibt keine Ordnungspolitik — er sichert die eigene Machtstellung auf Kosten demokratischer Grundsätze.
Zweitens: Strafmündigkeit ab 12 Jahren. Derzeit beginnt sie in Deutschland mit 14 Jahren. Die „AfD“ will sie auf 12 senken und die Kategorie „Heranwachsende“ für 18- bis 21-Jährige abschaffen. Zuständig: ausschließlich der Bund. Sachsen-Anhalt kann das nicht beschließen.
Drittens: Adressen pädophiler Straftäter veröffentlichen. Nach Verbüßung der Haftstrafe sollen Wohnadressen online zugänglich sein. Dazu hatte die „AfD“-Fraktion im Magdeburger Landtag bereits 2023 einen Bundesratsantrag eingebracht. Ergebnis: abgelehnt. CDU-Innenministerin Tamara Zieschang lehnte das ausdrücklich als verfassungswidrig ab — die Veröffentlichung der Meldeadresse mindere die Chancen auf Resozialisierung, und genau die schütze die Allgemeinheit. Die eigene Innenministerin hat das Nein formuliert.
Das Konzept hat einen historischen Schatten: Im nationalsozialistischen Deutschland blühte das Denunziantentum — Nachbarn zeigten Nachbarn an, Kollegen Kollegen, mitunter Familienmitglieder sich gegenseitig. Der Staat nutzte und förderte diesen Mechanismus aktiv. Die Zahl unschuldiger Opfer, die durch Falschanzeigen, Missgunst oder bloße Verwechslungen in Gefängnisse und Lager getrieben wurden, wurde nie systematisch erfasst — die tatsächlichen Zahlen dürften in die Hunderttausende gehen. Die öffentliche Adressveröffentlichung verurteilter Straftäter nach Verbüßung ihrer Strafe folgt derselben Einladungslogik: Der Staat delegiert die weitere Bestrafung an die Öffentlichkeit — und verliert damit jeden Einfluss darauf, was als nächstes passiert. Es ist ein Freibrief zur Lynchjustiz.

Foto: MatthiasK2007, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons. Bildbearbeitung: didicologne-nachgehakt.de
Was eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt tatsächlich tun könnte — und was nicht
Das Muster zieht sich durch das gesamte Kapitel: Von den 56 Forderungen zur Migrationspolitik hat das Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle im „Verfassungsblog“ 21 identifiziert, die ausschließlich auf Bundes- oder EU-Ebene umsetzbar sind. Was übrig bleibt, ist alles andere als harmlos.
Eine „AfD“-Regierung in Magdeburg könnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber in zentralen Sammelunterkünften fernab von Innenstadtlagen einquartieren. Sie könnte Geflüchtete zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Sie könnte Geldleistungen durch Sachleistungen ersetzen. Sie könnte die staatlich finanzierten Integrationslotsen in „Remigrationslotsen“ umwidmen. Und sie könnte Bürgerwachten rechtlich legitimieren — mit allen historischen Implikationen, die das hat.
Was eine Landesregierung nicht kann, aber trotzdem ankündigt, ist ebenfalls aufschlussreich: Es signalisiert eine politische Richtung, auch wenn die rechtliche Kompetenz fehlt. Bundesratsanträge für Asylrechtsabschaffung, Sprachgebote bei Demonstrationen, niedrigeres Strafmündigkeitsalter — diese Anträge würden scheitern. Aber sie würden gestellt. Und sie würden den bundespolitischen Diskurs verschieben, genau wie in Thüringen, wo die dortige „AfD“-Fraktion das Parlament systematisch zur Bühne eigener Positionen umfunktioniert hat.
Die verfassungswidrigen Bildungs- und Familienpläne haben wir in Teil 1 unserer Wahlprogramm-Serie dokumentiert, die Energieversprechen mit ihren Milliarden-Haken in Teil 2.
Was bleibt: 56 Migrationsforderungen — 21 nur auf Bundesebene, weitere an Grundgesetz und Landesverfassung gescheitert. Was übrig bleibt, zielt auf Ausgrenzung: Sammelunterkünfte, Sachleistungen, Arbeitspflicht, Bürgerwachten. Das ist das handlungsfähige Minimum eines Programms, das in seiner Gesamtheit nicht liefern kann, was es verspricht — aber in seinen machbaren Teilen gezielt auf Entwürdigung und Einschüchterung zielt. 22 Tage bis zur Wahl in Sachsen-Anhalt. Diese Fakten sollten bekannt sein. Teilen Sie diesen Artikel.
Hier können Sie meine Arbeit selbst recherchieren.
→ RiffReporter, Martin Rücker: „AfD Sachsen-Anhalt: Radikal gegen ‘kulturfremde’ Migranten“ (Teil 3), 14.08.2026 — riffreporter.de
→ AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026 (258 Seiten, PDF), abgerufen 14.08.2026 — afd-lsa.de
→ Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF): Gutachten zur möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD, abgerufen 14.08.2026 — afd-gutachten.de
→ Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung Halle / Verfassungsblog: Analyse AfD-Migrationsforderungen, abgerufen 14.08.2026 — verfassungsblog.de
→ Statistisches Bundesamt: Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach Bundesländern 2025, abgerufen 14.08.2026 — destatis.de
→ Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, abgerufen 14.08.2026 — landtag.sachsen-anhalt.de
Hinweis: Für Recherche und Formulierung wurde KI unterstützend genutzt. Der Beitrag wurde vor der Veröffentlichung von mir geprüft, bearbeitet und redaktionell verantwortet.