Reichstagsgebäude in Berlin mit der Frage: Kommt endlich doch das AfD-Verbotsverfahren?

Kommt endlich doch das AfD-Verbotsverfahren?

9. September 2026

Lesezeit: ca. 7 Minuten

Einordnung: Nach dem historischen Wahlsieg der „AfD“ in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 hat die Debatte über ein Parteiverbot schlagartig neue Fahrt aufgenommen. Mehrere Ministerpräsidenten und Bundesminister fordern Prüfungen oder ein direktes Verbotsverfahren. Gleichzeitig liegt seit dem 25. Juni 2026 ein umfassendes juristisches Gutachten auf dem Tisch, das die Partei für verfassungswidrig erklärt. Dieser Faktencheck klärt: Was liegt vor, was fehlt noch — und was bedeutet ein solches Verfahren überhaupt?

Die Nachricht verbreitete sich schnell am Wahlabend des 6. September 2026: Die „AfD“ holte in Sachsen-Anhalt 44,4 Prozent — mehr als doppelt so viel wie bei der letzten Wahl, mit einem Abstand zur Zweitplatzierten, der jeden Koalitionsgedanken in der Luft zerriss. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund machte noch am selben Abend klar, was er als Erstes tun wolle: die Rundfunkstaatsverträge kündigen. Den MDR loswerden. Punkt eins auf dem 100-Tage-Programm.

Für viele war das das letzte Signal. Binnen 48 Stunden haben mehrere Bundespolitiker — von „CDU“ über „SPD“ bis zu den „Grünen“ — das Wort ausgesprochen, das lange wie ein politisches Tabu behandelt wurde: Verbotsverfahren.

Die Wahl als Kipppunkt


Das Ergebnis in Sachsen-Anhalt ist historisch — nicht weil 44,4 Prozent eine abstrakte Zahl sind, sondern weil zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik eine Regierungsübernahme durch die „AfD“ auf Landesebene unmittelbar bevorsteht. Die Partei errang 39 der 83 Mandate im Landtag — drei fehlen zur absoluten Mehrheit. Das „BSW“ mit seinen fünf Sitzen wird damit zum Zünglein an der Waage.

Während „CDU“-Spitzenkandidat Sven Schulze seine Partei bereits in der Opposition sieht, lud „AfD“-Generalsekretär Tobias Rausch am 8. September 2026 (gestern) alle Fraktionen zu Sondierungsgesprächen ein. Ein klassisches Koalitionsbündnis gilt als nahezu ausgeschlossen — aber ein Ministerpräsident Siegmund, gestützt durch Enthaltung oder wechselnde Mehrheiten, ist kein Gedankenspiel mehr.

Zum ersten Mal seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs steht Deutschland vor einer rechtsextremen Landesregierung.

Das hat in Berlin die Alarmglocken klingen lassen. Und mit den Alarmglocken kam das Wort, das viele lange vermieden hatten. Wer verstehen will, was hinter dem Verbotsverfahren steckt — und was nicht —, muss sich die Faktenlage genau ansehen.

Blick in den Plenarsaal des Bundestages mit dem Text: Hatten sie Angst erneut zu scheitern und opferten damit unsere Werte, Freiheit und Demokratie
Hatten sie Angst zu scheitern — und opferten dafür unsere Demokratie?
Foto: Simon Schmid, Pixabay, frei nutzbar. Bildbearbeitung: didicologne-nachgehakt.de

Was bereits auf dem Tisch liegt: Das GFF-Gutachten


Seit dem 25. Juni 2026 gibt es eine juristische Grundlage für die Debatte, die sich gewaschen hat. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) legte nach 13 Monaten Arbeit ein Gutachten vor, das in der deutschen Rechtsgeschichte seinesgleichen sucht: rund 1.500 Seiten, acht Expertinnen und Experten aus Verfassungsrecht, Rechtsextremismus-Forschung und Datenanalyse — über drei Millionen ausgewertete Texteinheiten aus Programmen, Reden, Social-Media-Posts und internen Dokumenten der „AfD“ auf Bundes-, Landes- und teils kommunaler Ebene.

Das Ergebnis ist eindeutig: Die „AfD“ ist verfassungswidrig im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Die Partei greife systematisch die Menschenwürdegarantie an und untergrabe das Demokratieprinzip — zwei der drei Säulen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ein Parteiverbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht hätte nach Einschätzung der Gutachter wahrscheinlich Erfolg.

Zwei renommierte Staatsrechtler haben das Gutachten unabhängig voneinander gegengelesen: Prof. Dr. Christoph Möllers (Humboldt-Universität Berlin) und Prof. Dr. Sophie Schönberger (Freie Universität Berlin). Beide bestätigen die wissenschaftlichen Standards — auch wenn Möllers in Teilen eigene Akzente setzt.

Bis Anfang August 2026 unterzeichneten über 1.050 Juristinnen und Juristen — Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Verwaltungsjuristen und Referendare — einen offenen Brief an Bundesregierung und Bundestag, in dem sie die Einleitung eines Verbotsverfahrens fordern. Organisiert hat das der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).

Die juristische Vorlage liegt auf dem Tisch. Was noch fehlt, ist der politische Wille — und der ist gerade in Bewegung.

Von Wüst bis Merz: Politiker im Eilschritt


Seit dem Wahlabend in Sachsen-Anhalt ist Bewegung in die Debatte gekommen — wenn auch unterschiedlicher Qualität.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst („CDU“) hat am 8. September 2026 (gestern) als erster Regierungschef eines großen Bundeslandes konkret gehandelt: Er dringt auf eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die den verfassungsrechtlichen Umgang mit der „AfD“ ergebnisoffen prüfen soll. Kein automatisches Verbot — aber eine strukturierte Prüfung. Das ist, verglichen mit dem Schweigen der Wochen zuvor, immerhin ein Schritt.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir („Grüne“) und Verteidigungsminister Boris Pistorius („SPD“) hatten sich bereits klärer positioniert: Sie fordern ein Verbotsverfahren. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach nach der Wahl von „allen Möglichkeiten“ — was das konkret bedeutet, ließ er offen.

Vizekanzler Lars Klingbeil hatte bereits zuvor in einem Gastbeitrag in der „Zeit“ geschrieben, es müsse „ernsthaft geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen.“ Ein Satz, der alles andeutet und nichts festlegt.

Was ein Verbotsverfahren wirklich bedeutet


Hier ist es wichtig, Erwartungen zu dämpfen. Ein Parteiverbot ist kein Knopf, den man drückt. Es ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht — und eines, das Jahre dauert.

Die Grundlage ist Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes: Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“, können verboten werden. Antragsberechtigt sind Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat — jeweils allein oder zusammen.

In der Geschichte der Bundesrepublik wurden bislang zwei Parteien verboten: die neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) im Jahr 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) im Jahr 1956. Ein drittes Verfahren gegen die NPD endete 2017 anders: Das Bundesverfassungsgericht stellte zwar fest, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolge — aber mangels politischer Durchsetzungskraft keine reale Gefahr für die Demokratie darstelle. Das Gericht sprach von fehlender „Potenz“.

Dieses Argument trägt bei der „AfD“ nicht mehr. Eine Partei, die in einem Bundesland 44,4 Prozent holt, im Bundestag die stärkste Oppositionsfraktion stellt und in bundesweiten Umfragen regelmäßig über 20 Prozent liegt, ist alles andere als potenzlos. Diese Schwelle ist längst überschritten.

Ein Verbotsverfahren dauert dennoch — erfahrungsgemäß mehrere Jahre vom Antrag bis zur Entscheidung. Wer ein Verbot als schnelle Lösung erwartet, wird enttäuscht werden. Wer es als eines von mehreren Instrumenten des Verfassungsschutzes begreift, liegt richtiger.

PhaseSchrittRealistischer Zeitraum
1Politische Entscheidung zur AntragstellungWochen bis Monate
2Vorbereitung des Antrags (Beweissammlung)6–18 Monate
3Einreichung beim Bundesverfassungsgericht
4Vorprüfung durch das GerichtMonate
5Hauptverfahren / Mündliche Verhandlung1–2 Jahre
6Urteil
7Ggf. Auflösung der ParteiSofort nach Urteil
GesamtVom Beschluss bis zum Urteil3–5 Jahre

Die rechtliche Hürde: Was noch offen ist


Trotz GFF-Gutachten und politischem Druck gibt es eine offene juristische Flanke. Im Mai 2025 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die „AfD“ als „gesichert rechtsextremistisch“ ein — die höchste Einstufungsstufe. Dagegen klagte die Partei. Im Februar 2026 entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren, dass diese Hochstufung vorerst unzulässig sei. Das Hauptverfahren steht noch aus.

Wichtig zu verstehen: Einstufung durch den Verfassungsschutz und Parteiverbot sind zwei rechtlich getrennte Instrumente. Ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht ist unabhängig vom Ausgang des Verwaltungsgerichts-Verfahrens möglich.

Das GFF-Gutachten wurde bewusst unabhängig vom Verfassungsschutz erarbeitet — finanziert durch private Spenden von über 20.000 Menschen, ohne staatliche Mittel. Es ist damit auch nicht angreifbar als Behördendokument. Das ist juristisch ein Vorteil.

Die Hürden für ein Parteiverbot sind aus gutem Grund extrem hoch. Das Grundgesetz schützt auch unpopuläre Parteien. Genau deshalb braucht es ein Verfahren, das diesen Namen verdient — sauber, rechtsstaatlich und ohne politischen Taschenspielertrick. Einen Gefallen täte sich niemand damit, ein Verbotsverfahren zu beantragen, das dann scheitert. Der Schuss ginge nach hinten los.

Wer mehr darüber erfahren möchte, wie die „AfD“ ihre Rhetorik aufbaut und wo die Grenzen zur Verfassungswidrigkeit verlaufen, findet auf diesem Blog eine ausführliche Analyse zu den völkischen Positionen des AfD-Bundesvorstands.

Was bleibt: Das Gutachten der GFF liegt vor, die politische Debatte hat Fahrt aufgenommen — und das Ergebnis aus Sachsen-Anhalt hat den letzten Zögernden die Dringlichkeit klargemacht. Aber ein Verbotsverfahren ist kein Ersatz für Politik. Es schützt die Verfassung — und das wäre angesichts der aktuellen Entwicklung schon viel. Aber es schafft keine Wählerinnen und Wähler zurück, die das System verlassen haben. Wer die Demokratie wirklich verteidigen will, muss beides tun: die verfassungsrechtlichen Instrumente nutzen und gleichzeitig die politischen Ursachen des „AfD“-Aufstiegs ernst nehmen. Das eine ohne das andere reicht nicht. Die Frage ist längst nicht mehr, ob die „AfD“ verfassungswidrig handelt. Die Frage ist, ob die demokratischen Parteien endlich den Mut aufbringen, das auch rechtlich geltend zu machen.

Wenn Sie wissen wollen, wie Populismus funktioniert und warum er wirkt, lesen Sie hier weiter: Populismus erkennen — die Tricks der Manipulation.

Alle Fakten selbst nachprüfbar — wie es sich gehört.

GFF: AfD ist nachweislich verfassungswidrig — Gutachten (25.06.2026) [Abruf: 09.09.2026]

t-online: Wüst dringt auf Bund-Länder-Arbeitsgruppe (08.09.2026) [Abruf: 09.09.2026]

Berliner Zeitung: Über 1.000 Juristen fordern Verbotsverfahren (03.08.2026) [Abruf: 09.09.2026]

Correctiv: Sachsen-Anhalt — Szenarien nach der Wahl (07.09.2026) [Abruf: 09.09.2026]

ZDF Heute: Gutachten löst neue Debatte über AfD-Verbotsverfahren aus [Abruf: 09.09.2026]

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Hinweis: Für Recherche und Formulierung wurde KI unterstützend genutzt. Der Beitrag wurde vor der Veröffentlichung von mir geprüft, bearbeitet und redaktionell verantwortet.

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