Das „AfD“-Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt: Verfassungswidrig, unbezahlbar — und auf Rekordkurs
Erstellt: 12. August 2026
Lesezeit: ca. 6 Min.
Einordnung: Die „AfD“ Sachsen-Anhalt steht laut INSA-Umfrage vom 10. August 2026 bei 42 Prozent — fast doppelt so stark wie die CDU mit 22 Prozent. Gleichzeitig liegt ihr 258-seitiges „Regierungsprogramm“ auf dem Tisch: Mehrere Kernforderungen sind nach Einschätzung von Rechtswissenschaftlern mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) beziffert die Finanzierungslücke auf mindestens 2,2 Milliarden Euro. Was diese Partei am 6. September 2026 plant, verdient genaue Lektüre.
Eine vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei steht kurz vor der Regierungsübernahme. In der neuesten INSA-Umfrage für die „Bild“-Zeitung (Stichtag 10. August 2026) kommt die „AfD“ Sachsen-Anhalt auf 42 Prozent — fast doppelt so viel wie die CDU mit 22 Prozent. Bis zur Landtagswahl am 6. September 2026 sind es noch 25 Tage.
Ihr 258-seitiges „Regierungsprogramm“ und ihr „100-Tage-Sofortprogramm“ liegen seit Wochen vor. Der Journalist Martin Rücker hat sie für RiffReporter ausgewertet. Die Befunde sind eindeutig: Mehrere Kernversprechen sind nach Einschätzung von Rechtswissenschaftlern mit dem Grundgesetz unvereinbar — und das IWH Halle beziffert die Kosten: Mindestens 2,2 Milliarden Euro fehlen im Haushalt. Wie die „AfD“ gleichzeitig eine Mehrheitsregierung ohne absolute Mehrheit plant, haben wir bereits beschrieben.
Babybonus nur für Deutsche: Verfassungswidrig laut Rechtsgutachten
Die „AfD“ verspricht ein „Baby-Begrüßungsgeld“: 2.000 Euro je Kind bei der Geburt, ab dem dritten Kind sogar 4.000 Euro. Dazu ein monatliches „Familiengeld“ — 50 Euro für das erste Kind, 150 für das zweite, 250 für jedes weitere. Klingt sozial — bis man den zweiten Satz liest.

Foto: MatthiasK2007, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons. Bildbearbeitung: didicologne-nachgehakt.de
Denn die Partei knüpft beide Leistungen an eine explizite Bedingung: die „deutsche Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils“. Die Begründung im Programm: Sorge um das „Aussterben des Deutschen Volkes“. Nicht Familienpolitik — Volkspolitik.
Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf (Universität Potsdam) nennt das einen „Verfassungsverstoß“. Das Grundgesetz verbiete, staatliche Familienleistungen nach Nationalität der Eltern abzustufen — das verletze das Diskriminierungsverbot und die Menschenwürde. Ihr Fazit: Eine solche Regelung wäre vor keinem deutschen Gericht haltbar.
Das ist kein juristisches Nischenproblem. Das ist das Herzstück eines Wahlprogramms, das erkennbar nicht Grundgesetz-konform konzipiert wurde, sondern ideologisch. Wer das Wahlprogramm der „AfD“ Sachsen-Anhalt als konservative Familienpolitik einordnet, hat es nicht gelesen.
Wer staatliche Familienleistungen an die Staatsbürgerschaft bindet und das mit dem „Aussterben des Deutschen Volkes“ begründet, bewegt sich auf historisch vertrautem Terrain. Sozialpolitik nach ethnischer Zugehörigkeit begann im Deutschland des 20. Jahrhunderts nicht mit Deportationszügen — sie begann mit Gesetzen, die bestimmten Familien den Anspruch auf staatliche Leistungen entzogen, bevor der nächste Schritt folgte. Das Grundgesetz zieht hier eine klare Linie. Nicht aus Übervorsicht. Sondern weil Deutschland weiß, wohin dieser Weg führt.
Ende der Inklusion — und Sonderklassen für Flüchtlingskinder
Inklusion — also der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung — hält die „AfD“ für ein gescheitertes „Experiment“. Ihr Plan: Kinder mit Behinderung sollen wieder in Förderschulen separat unterrichtet werden. Das Programm unterscheidet explizit zwischen „normal begabten“ und „behinderten Kindern“. Eine Sprache, die in der deutschen Bildungspolitik seit Jahrzehnten als überwunden gilt.

Foto: MatthiasK2007, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons. Bildbearbeitung: didicologne-nachgehakt.de
Hinzu kommen „Sonderklassen für Flüchtlingskinder“. Das erklärte Ziel laut Programm: die eigenen Kinder von den „Belastungen des gemeinsamen Unterrichts mit Kindern aus völlig fremden Kulturen“ freizuhalten. Gleichzeitig sollen Kinder von Geflüchteten auf die Rückkehr in ihr Herkunftsland vorbereitet werden — nicht auf ein Leben in Deutschland.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält sowohl die dauerhafte Separierung behinderter Kinder als auch strukturelle Sonderklassen für Geflüchtete für grundrechtswidrig — und sieht Konflikte mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat. Bildungsforscher Michael Wrase (Universität Hildesheim) kommt in mehreren unabhängig erstellten Rechtsgutachten zu vergleichbaren Einschätzungen.
Inklusion ist kein Experiment. Sie ist eine völkerrechtliche Verpflichtung. Das Wahlprogramm der „AfD“ ignoriert das — und verkauft es als Vernunft.
Die Trennung behinderter Kinder vom gemeinsamen Unterricht hat in Deutschland eine Geschichte, die erinnert werden muss. Das NS-Regime nutzte das bestehende System der „Hilfsschulen“, um Regelschulen von „leistungsschwachen“ Kindern zu bereinigen — und machte Lehrkräfte und Schulärzte zu Meldepflichtigen für auffällige Kinder. Was folgte: systematische Zwangssterilisierungen Jugendlicher ab 14 Jahren und, in letzter Konsequenz, die Ermordung von schätzungsweise 5.000 Kindern mit Behinderungen in sogenannten „Kinderfachabteilungen“. Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Grundgesetz sind keine bürokratischen Hürden. Sie sind Antworten auf diese Geschichte.
Regenbogenfahne verboten — dafür Russisch und Bismarck
Im „100-Tage-Sofortprogramm“ steht: Schulen in Sachsen-Anhalt dürfen keine Regenbogenfahne mehr hissen — innerhalb der ersten hundert Tage einer „AfD“-Regierung. Das ist kein politischer Randpunkt. Es steht im Sofortprogramm, der Liste dessen, was die Partei als vorrangig betrachtet.

Foto: MatthiasK2007, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons. Bildbearbeitung: didicologne-nachgehakt.de
Stattdessen: Deutschlandfahne an öffentlichen Einrichtungen, gemeinsames Singen der Nationalhymne bei Schulfeierlichkeiten, Ausbau des Russischunterrichts. Die Geschichtslehrpläne sollen überarbeitet werden — mit mehr Raum für das „von Bismarck 1871 gegründete Deutsche Reich“. Dahinter steckt eine bekannte Agenda: Kritik an der Aufarbeitung des Nationalsozialismus als angeblichen „Schuldkult“.
Den „LQBTQ-Bewegungen“ — im Programm steht tatsächlich „LQBTQ“ — wirft die Partei vor, die „tradierte Normalität“ zerstören zu wollen. Kitas sollen bereits von Anfang an vermitteln, dass es nur zwei Geschlechter gibt. Auf den Schulhöfen sollen private Sicherheitsdienste mit Weisungsbefugnis der Schulleitung für Ordnung sorgen — und Schülerinnen und Schüler in schweren Fällen an „Spezialschulen für Gewalttäter“ überweisen können.
Das ist kein konservatives Schulprogramm. Das ist die Umgestaltung öffentlicher Bildungseinrichtungen auf völkische Normen — mit privaten Ordnungskräften als Hütern der Norm.
Wer deutschen Kindern Russisch als Schulschwerpunkt verordnen will, erweist ihnen keinen Gefallen. In internationalen Unternehmen, bei der EU oder in globalen Organisationen ist Russisch eine Nischensprache. Kinder aus Sachsen-Anhalt würden damit im Bewerbungsprozess nicht weiter kommen — sie würden schlechter dastehen. Das ist keine Bildungspolitik. Das ist Isolation als Lehrplan.
Dass das Kaiserreich unter Bismarck mehr Raum in den Geschichtslehrplänen bekommen soll, ist keine harmlose Pflege nationaler Geschichte. Die NSDAP konstruierte eine direkte Linie vom Bismarckschen „Ersten Reich“ über die geschmähte Weimarer Republik zum nationalsozialistischen „Dritten Reich“. Am „Tag von Potsdam“ am 21. März 1933 inszenierte Hitler den Schulterschluss mit der wilhelminischen Elite am Grab Bismarcks — als Gründungsmythos einer Kontinuität, die historisch so nicht existierte. Wer Bismarck im Lehrplan stärkt, ohne diesen Missbrauch zu benennen, erzählt die halbe Geschichte. Das scheint gewollt.
Ein Verbot der Regenbogenfahne an Schulen ist kein kulturpolitisches Signal — es ist ein historisches. Über 50.000 homosexuelle Männer wurden im Nationalsozialismus verurteilt, bis zu 15.000 in Konzentrationslager deportiert. Die Sterblichkeitsrate unter Häftlingen mit dem Rosa Winkel gehörte zu den höchsten aller Gruppen. Lesbische Frauen waren formal nicht nach § 175 strafbar, wurden aber unter anderen Vorwänden verfolgt und gesellschaftlich vernichtet. Die Regenbogenfahne ist kein Parteisymbol. Sie erinnert daran, was passiert, wenn Minderheiten systematisch aus der Öffentlichkeit gedrängt werden.
2,2 Milliarden Euro Finanzierungslücke
Das Programm enthält auch Versprechen, die sich verheißungsvoll anhören: kostenlose Kitaplätze und Schulessen, kostenlose Sportvereinsmitgliedschaft für Kinder, zinsvergünstigte Wohnkredite bis zu 300.000 Euro für Familien. Wer soll das bezahlen?

Foto: MatthiasK2007, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons. Bildbearbeitung: didicologne-nachgehakt.de
Die „AfD“ schweigt sich im Programm darüber aus. Im selben Dokument verordnet sie jedem Ministerium einen Sparschnitt von zehn Prozent. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hat die Gesamtkosten berechnet: Mindestens 2,2 Milliarden Euro fehlen im Landeshaushalt, um alle Wahlversprechen einzulösen. Bei einem Gesamthaushalt Sachsen-Anhalts von rund 15 Milliarden Euro entspräche das einem selbst geschaffenen Defizit von etwa 15 Prozent — allein durch die Wahlversprechen der „AfD“.
Das Muster ist vertraut: Was man verspricht, kostet nichts. So funktioniert Populismus — und Sachsen-Anhalt hat 25 Tage, um es zu erkennen.
Was bleibt: 42 Prozent für ein Wahlprogramm, das in zentralen Punkten nach Einschätzung von Verfassungsrechtlern nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist — und das eine Finanzierungslücke von mindestens 2,2 Milliarden Euro aufweist. Kernbegriffe im Programm: „Aussterben des Deutschen Volkes“, „Sonderklassen für Flüchtlingskinder“, „Schuldkult“. Das ist kein Regierungsprogramm im verfassungsrechtlichen Sinne. Das ist eine Agenda. Ob das am 6. September 2026 reicht, entscheiden die 1,7 Millionen Wahlberechtigten in Sachsen-Anhalt. Teilen Sie diesen Artikel — 25 Tage vor der Wahl sollten diese Fakten bekannt sein.
Die Belege liegen auf dem Tisch.
→ AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026 (PDF), abgerufen 12.08.2026
→ AfD Sachsen-Anhalt: 100-Tage-Sofortprogramm (PDF), abgerufen 12.08.2026
→ IWH Halle: Policy Note 2/2026 – Kosten des AfD-Wahlprogramms Sachsen-Anhalt, abgerufen 12.08.2026
→ t-online / INSA-Umfrage Sachsen-Anhalt, Stichtag 10.08.2026, abgerufen 12.08.2026
Hinweis: Für Recherche und Formulierung wurde KI unterstützend genutzt. Der Beitrag wurde vor der Veröffentlichung von mir geprüft, bearbeitet und redaktionell verantwortet.