Volksverhetzung und Wählbarkeit: Viel Lärm um 1 Jahr Haft
⏱ Lesezeit: ca. 8 Minuten Einordnung: Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem Gerichte wegen Volksverhetzung Verurteilten die Wählbarkeit aberkennen können – aber nur neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Wählen dürfen Verurteilte weiterhin. Der Straftatbestand selbst wird nicht ausgeweitet. Aus „Heute AfD, morgen jede Opposition“ wird beim Lesen…