AfD verfassungswidrig: 3.000 Seiten, die niemand ignorieren kann
Das Ergebnis ist eindeutig. Die Expertise der Gesellschaft für Freiheitsrechte formuliert es ohne Umschweife: „Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes.“ Über 3.000 Seiten, 2.500 Belege, zwei unabhängige Verbotsgrundlagen – jede für sich ausreichend. Was dem Ergebnis noch fehlt: politischer Wille. Papier ist geduldig – aber dieses Papier nicht…
